Der Mehrumer Zehnte. *1)
Der Mehrumer Zehnte war ein Klevisches Mannlehen, mit 15 Goldgulden zu verheerweiden, bestand in einem gewissen Ertrag, der von etlichen in der Mehrumer Flur gelegenen Grundstücken erhoben wurde.
1604 wird die Zahl der Grundstücke mit 210 angegeben. 1733 machten die zehntpflichtigen Ländereien insgesamt 112 Morgen holl. (etwa 392 Morgen preuß.) aus. Bei einer Vernehmung gibt Heinrich Kaspers aus Mehrum am 30. Juni 1753 an: Für den Mehrumer Zehnten kommen 177 Parzellen in Betracht, von denen die Mehrzahl nur 1/4 bis 1/2 Morgen groß ist. Nur wenige haben einen Flächeninhalt von 1 bis 2 Morgen. Im Laufe der Jahre waren nämlich mehrere Parzellen vom Rhein weggespült worden.
Der Mehrumer Zehnte brachte ein:
1603 7 1/2 Taler, wobei aber bemerkt wird, daß Bertram v. Lützenradt auf Haus Mehrum, der auch Besitzer einiger zehntpflichtiger Grundstücke ist, nichts davon geben will. 1605 ist nichts eingekommen, da die Niederländer in Mehrum lagerten, alles vernichteten und die Kornfrüchte wegnahmen.
1606 gleichfalls nichts eingekommen. (Es ist die Zeit der Kämpfe um Rheinberg, da Niederländer und Spanier die Gegend verheerten).
1607 hat Gisbert Ex (Eix) den Zehnten gepachtet für 7 Taler.
1608 derselbe für 13 Taler.
1609 brachte der Zehnte 43 1/2 Taler ein.
1610 kamen sogar 77 Taler ein.
1612 soll der Pächter Zerris Gossen 109 Taler 7 1/2 Stüber geben,
1613 dagegen nur 88 1/2 Taler.
1635, 20. September, nachmittags 3 Uhr, erscheint auf Veranlassung des Wilhelm v. Ketzgen in der großen Stube auf Haus Mehrum Gossen Jordan (aus Götterswicker-hamm) und erklärt vor dem Notar und Gerichtsschreiber Wilhelmius und den Zeugen Goddert Borkhorst und Johann Lugge an Eides Statt, daß er Pächter des Mehrumer Zehnten gewesen ist und an Pacht mal 46, mal 45, mal 35 und einmal nur 15 Taler gezahlt hat und der Zehnte jetzt nur noch halb soviel wert sei als in vorigen Zeiten, da ein Teil der dazu gehörigen Ländereien vom Rheinstrom abgetrieben oder besandet wurde.
1716 brachte der Mehrumer Zehnte ein
an Weizen 9 Malter,
an Roggen 3 Malter,
an Gerste 5 1/2 Malter,
an Buchweizen 1 1/2 Malter,
an Hafer 1 1/2 Malter,
an Erbsen 1/2 Scheffel,
der einen Geldwert von 110 Talern 15 Stübern darstellte.
Mit dem Mehrumer Zehnten wurden belehnt:
1372 Jordan v. Loete, Jordans Sohn.
1404 Jordan v. Vonderen.
..... Jordan v. Loete.
1431 dessen Bruder Hermann v. Loete, Lehnsinhaber von Haus Götterswick und Haus Voerde. Am 5. Juni 1451 erhielt seine zweite Fraui Elisabeth v. Bellinghoven den Mehrumer Zehnten zur Leibzucht.
1471 Jordan v. Loete, Hermanns Sohn. Er verpfändet das Lehen an den Richter Johann Pauwe, Richter des Gerichts Götterswick.
1486 Johann Pauwe, Richter zu Goetswick, zeigt einen von Wilhelm Podix auf Haus Löhnen, Johann v.d. Kapellen auf Haus Wohnung und von Lambert Duymann besiegelten Brief vor, nach welchem Jordan v. Loete auf Haus Götterswick den Zehnten zu Mehrum an ihn aufgelassen hat. Er bittet, seiner Frau Denke Leibzucht daran zugeben, was auch geschieht. *2)
1506 löst Johann v. Loete auf Haus Götterswick, der Bruder des Jordan, den Mehrumer Zehnten wieder ein. Er stirbt 1543.
1544, 31. Oktober, empfängt Floriß v. Meverden zu Behuf seiner Schwester Elisabeth v. Meverden, Witwe des Johann v. Loete, die Belehnung mit dem Mehrumer Zehnten.
1561, 30. Januar. Heinrich v. Diepenbruck, zweiter Gemahl der Elisabeth v. Meverden, verwitwete v. Loete. Nach seinem Tode 1577 fiel das Lehen an seinen zweiten Sohn Eberhard v. Diepenbruck, der auch Haus Götterswick erbte. Der versäumte aber einen Belehnungstermin nach dem anderen, sodaß die Klevische Lehnskammer die Einkünfte aus dem Mehrumer Zehnten beschlagnahmen ließ, ihm also das Lehen entzog. Erst
1614, 15. März, wurde der Lehnsbrief für Eberhard v. Diepenbruck ausgeschrieben.
1618, 29. August. Arndt Tito v. Diepenbruck, Bruder von Heinrich. Er ist in Ostfriesland ansässig. Das Lehnsgut ist für ihn zu abgelegen, um seine Vorteile daraus zu genießen. Deshalb bittet er am 23. November 1633 um die Erlaubnis, den Mehrumer Zehnten an Wilhelm v. Ketzgen auf Haus Mehrum verkaufen zu dürfen.
1638, 19. August, wird Wilhelm v. Ketzgen damit belehnt.
1664, 20. Februar, folgt sein Sohn Wilhelm Salentin.
1689, 9. Dezember, erhält dessen Tochter Alstein Allmuth Luise das Lehen, ihr Ehemann Wessel Wirich v. Bodelschwingh schwört den Lehnseid. Nach ihrem Tod (4. Juni 1689) fällt das Lehen ihrem Sohn Gisbert v. Bodelschwingh zu. Da er noch minderjährig ist, wird sein Vater für ihn
1701, am 23. Juni, belehnt. Dafür mußten entrichtet werden an Heergeweide 15 Goldgulden, an Kanzleigebühren 6 Reichstaler 7 1/2 Stüber, dem Schreiber 30 Stüber, für den Stempel und für den Beutel aus rotem Samt, in welchem von alters her das Heergeweide abzuliefern war, 1 Reichstaler.
Von nun an blieb der Mehrumer Zehnte im Besitz der Herren von Haus Mehrum. Die Belehnungen fanden zu denselben Terminen statt wie beim Mehrumer Lehen.
1810 wurden die Lehen aufgehoben!
1) HSTAD, Kleve Lehen Specialia, Nr. 94.
2) Ebd., Kleve Lehen Generalia, Bd. 4.