Der Bischofsacker.
Margaretha v. Preut, die das 22 Morgen holl. große kurkölnische Latengut auf dem Rheinberger Grind 1657 an Wilhelm v. Ketzgen verkaufte, hatte wegen dieses Grundstücks einen Prozeß gegen einen gewissen Mangelmann in Kleve zu führen. Sie versprach, ihre Rechte an dem Bischofsacker zu übertragen an den, der sie zu ihrem Recht verhelfen würde. Ihr Rechtsbeistand war Dr. Wüsthaus. Trotzdem er nichts erreichte, stellte er auf Grund des Versprechens Anspruch auf das kurkölnische Latengut.
Wessel Wirich v. Bodelschwingh, der durch seine Heirat mit Allmuth v. Ketzgen in den Besitz des Bischofsackers gekommen war, beendete den Streit, indem er 1694 Dr. Wüsthaus mit 1050 Reichstalern und 1 Ohm Wein abfand.
Durch die Strombettverlagerung des Rheins wurde auch die Lage des Bischofsackers verdunkelt (unauffindbar). Als 1753 die Zahlung des Lehnskanons, die seit 1715 unterblieben war, wieder angefordert wurde, vertrat man die Ansicht, das fragliche Gut liege im Rheinbett. Im Jahre 1786 kam es wegen der Erhebung der Schatzung (Abgaben) zu einem Prozeß, bei dem sich herausstellte, daß das Grundstück nicht ein Raub der Fluten geworden, sondern im jetzigen Mehrumer Grind einbezogen war. *1)
Der Mehrumer Grind lag seit dem Rheindurchbruch von 1668 auf der linken Rheinseite.
1) HSTAD, Kleve Kammer, Akten Nr. 621. - Pastor H. Sander, Voerde, handschriftlicher Nachlaß über Haus Mehrum.