Die Hinterlassenschaft - Rheindorf Mehrum

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Teilung der Hinterlassenschaft

des 1576 verstorbenen Wilhelm v. Nienhoven genannt Ley, Klevischer Hofmeister, Amtmann des Landes Dinslaken, von Orsoy und Ruhrort. Herr zu Mehrum, unter seinen Töchtern Lutgardis, Johanna und Margaretha.

LUTGARDIS V. NIENHOVEN heiratet am 11. August 1548 Wilhelm v. Lützenradt zu Clyff in der Grafschaft Mark. 1558 erhielt sie als Abschlag auf die ihr als Heiratsgut zugesagten 2.200 Goldgulden den Hof Im Eigen bei Seelscheidt, der mit 1.400 Goldgulden bewertet wurde.
1576 war sie bereits verwitwet. Sie hatte zwei Söhne: Johann Franz, der als der älteste das väterliche Gut zu Clyff und das Gut zu Rhade im Fürstentum Berg antrat; der jüngere Sohn
Bertram wurde Herr zu Mehrum. Außer diesen beiden Söhnen waren auch noch fünf Töchter vorhanden.

JOHANNA V. NIENHOVEN heiratete am 20. Juni 1570 Heinrich v.d. Hoevelich zu Alten-Leuwenburg, Drost zu Porz. In der Eheberedung wurde vereinbart, daß das Ehepaar nach dem Beilager 3.000 gute aufrichtige Taler haben solle oder an deren Stelle jährlich 150 Taler aus dem Einkommen der Güter oder Unterpfänden. Wilhelm v. Nienhoven genannt Ley überließ den Eheleuten die Pfandschaft zu Ruhrort, so daß sie im Amt zu Ruhrort den Pfandpfennig erheben konnten. Doch erhielten sie nicht den ganzen Pfandpfennig, da die Witwe des Johann v. Nienhoven Johannas Bruder daran beteiligt hatte.

MARGARETHA V. NIENHOVEN war die Ehefrau des Adolf v. Meverden, Drost am Zollhaus zu Lobith. Zu ihrem Heiratsgut gehörte der Hof Metzinghausen im Kirchspiel Mettmann.

Um eine gleichmäßige Teilung der elterlichen Nachlassenschaft zu erzielen, beauftragten die drei Schwestern Verwandte und gute Tagesfreunde, die zur Verteilung kommenden Güter nach Lage, Beschaffenheit, Aufkommen, Belastung, Renten und dergleichen aufzunehmen. Es sollten drei Listen angefertigt werden. In der ersten Liste waren die Güter in den Kirchspielen Götterswickerhamm, Hünxe und Hiesfeld aufzuführen, in der zweiten die Güter im Kirchspiel Dingden, Stift Münster, und dazu den Hof Metzinghausen. Die dritte Liste sollte schließlich alle Liegenschaften im Bergischen Land bei Siegburg, Lohmar, Honradt usw. enthalten. Die Schwestern einigten sich, daß Lutgardis die Güter der ersten Liste, darunter auch das Gut Mehrum und den Anteil am Zehnten zu Hiesfeld, den der Vater 1569 erworben hatte, haben sollte.
Margaretha bekam die Güter der zweiten Liste.
Johanna und ihr Ehemann Heinrich v.d. Hoevelich erhielten die Liegenschaften im Bergischen Land.
Der Erbteilungsvertrag wurde am 3. Oktober zu Orsoy geschlossen. Unter den Siegelzeugen befand sich auch Jürgen v. Sieberg auf Haus Voerde.
Nach dieser Vereinbarung sollten die Erbteile alle den gleichen Wert haben. Da nun aber der Wert des Erbteils der Eheleute Johanna und Heinrich v.d. Hoevelich um 2.588 Taler größer war als derjenige, den Lutgardis erhielt, kam man überein, daß v.d. Hoevelich einige der Schulden, die auf Haus Mehrum lagen, abtragen sollte, um insbesondere den Gläubiger Heßhaus aus Wesel abzufinden wie auch die Süstern des Klosters Marienacker zu Stockum, die eine Forderung von 200 Talern hatten. *1)
Als Heßhaus, der einen Betrag von 2.756 Talern am 19. Februar 1575 geliehen hatte, nun auf Zahlung eines noch anstehenden Restes dieser Schuld drängte und diesen auch beim Gericht Götterswick einklagte, verweigert v. d. Hoevelich die Übernahme des Restes. Selbst die Anmahnung durch Lutgardis, die auch noch eine Klage bei der Regierung einreichte, worauf diese ihn aufforderte, seine Schwägerin schadlos zu halten, nutzte nichts.
Er behauptete nach wie vor, der Wert seines Erbteils sei nicht so hoch wie angenommen, weil einige Ländereien kaum das aufbringen würden, was in der Teilungsliste vermerkt sei und er auch andere größere Belastungen zu tragen habe.
Es blieb Lutgardis nichts anderes übrig, als Heßhaus auszuzahlen. Sie verklagte jedoch den Heinrich v. d. Hoevelich, ihr die entstandenen Auslagen in Höhe von 587 Talern zu erstatten, was dieser ablehnte. 1582 wird der Prozeß zunächst am Hofgericht zu Düsseldorf geführt. Als dieses entscheidet, v.d. Hoevelich an seinen Gütern zu pfänden, wenn er nicht zahle, ruft dieser das Reichskammergericht in Speyer an.
Auch von diesem Gericht wird er zur Zahlung aufgefordert und verpflichtet. Aber immer wieder versteht er es, dagegen Berufung einzulegen. Viele Jahre ziehen sich die Verhandlungen dahin. Lutgardis stirbt darüber. Ihr Sohn Bertram v. Lützenradt tritt an ihre Stelle. Nach seinem Tode 1618 führen seine Erben v. Ketzgen, v. Strünckede und v. Hasselt den Prozeß weiter. Als Heinrich v. d. Hoevelich stirbt, tritt sein Sohn Ferdinand v. d. Hoevelich an seine Stelle.
Im Jahre 1658 stehen sich gegenüber: Auf der einen Seite Salentin v. Ketzgen, Sohn des Wilhelm v. Ketzgen, ferner Gottfried v. Strünckede, Konrads Sohn, und Johann Degenhardt Freiherr v. Hasselt zu Hasselradt, der aber seine Ansprüche an Johann Dietrich v. Hompesch, Schwager des Salentin v. Ketzgen, abtritt; auf der anderen Seite Ferdinand v.d. Hoevelich. Am 13. Dezember 1672 fällt das Reichskammergericht das Urteil: Ferdinand v.d. Hoevelich soll die Forderngen seiner Gegner bezahlen!
Gottfried v. Strünckede verlangte 3.338 Taler, die sich zusammensetzten aus der 1581 von Lutgardis v. Nienhoven, der verwitweten v. Lützenradt, eingeklagten Schuld von 587 Talern, den dafür auf 91 Jahre berechneten Zinsen und den Prozeßkosten.
Der verurteilte v. d. Hoevelich legt dagegen Berufung ein und erklärt diese Forderung für zu hoch und ungerecht.
Salentin v. Ketzgen beansprucht 708 Taler. *2)
Es vergehen wieder einige Jahre mit Berufungen und Entgegnungen. Ferdinand v. d. Hoevelich erklärt, er wüßte nicht, wer von seinen Gegnern ausgezahlt werden müsse, wer
schließlich zum Empfang des Geldes berechtigt sei.
Endlich, 1676, entschuldigt er sich, er hätte infolge der tumultuosen Zeiten und Kriegslaufen
Abhaltungen gehabt. Am 14. März 1679 ergeht an ihn die gerichtliche Aufforderung, den Befehl zur Zahlung innerhalb von zwei Monaten zu erledigen. Nun lenkt Ferdinand v.d. Hoevelich schließlich ein und fragt im Mai bei seinen Gegnern an, wann und wo er ihnen das Geld zukommen lassen kann.
Der Streit dauerte 98 Jahre, drei Generationen waren davon betroffen.

Quellen:
HSTAD, R.K.G. /H. 1435.
Hinweise:
1) Zu den Gläubigern gehörte auch Jürgen v. Sieberg auf Haus Voerde. Er hatte 1.200 Taler geliehen, von denen 300 mit 15 Malter Gerste und 900
mit 6% zu verzinsen waren. 1577 bezog er die Renten aus Ettwichs Hof zu Mehrum.
2) Dazu kommen noch 889 Taler an Zinsen und 152 Taler Unkosten.
 
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