Die Verpachtung einer neu entstandenen Rheininsel.
1553, 3. August. Herzog Wilhelm von Kleve gibt bekannt:
„Als ich hierbevoren in unserm Rheinstrom gegen den Ausgang der Momm an der Kulen . . . ein Mittelsand auf Grind gelagert, welches ohne merkliche Kosten und Arbeit mit Bepflanzung und Kribben und dergleichen nicht zu brauchbarem Land gemacht werden kann und dann unser Hofmeister Wilhelm v. Nienhoven genannt Ley, Amtmann zu Orsoy und Ruhrort, gebeten, daß wir ihn mit dem grindigen Sand belehnen möchten, also so haben wir belehnt mit Mittelsand und Grind, mit Anfall und Zufall, der gemehrt und gebessert werden mag, zu drei Leibern Wilhelm, Johann und Bernd, Söhne des vorgenannten Wilhelm v. Nienhoven genannt Ley zu ihrem Leben lang, zu ihrem schönsten und besten mit Anfall und Zufall zinsfrei und dienstfrei zu haben, zu besitzen und zu gebrauchen für jährlich 1 Alten Schild für diese ersten 6 Jahre, dann aber für jeden holl. Morgen, den der Mittelsand groß geworden und als Weide oder Acker zu gebrauchen ist, 1 Alten Schild."
Es wird ihnen zur Pflicht gemacht, die Insel zu bessern und vor Abbruch zu schützen. Bericht der Rentei Dinslaken von 1631:
„Ein wenig unter der Momme Ausgang des Rheins gegen Ossenbeerg hat ein großer Grind gelegen, der nicht mehr vorhanden!"
Von der obengenannten Kule heißt es 1660:
„. . wurde der Kanal (Nebenarm des Rheins) viel breiter erfunden als bei jüngster Befahrung und die Kule beinahe ganz versandet." *1)
1) HSTAD, Kleve Kammer, Akten Nr. 1572.