Erläuterungen zu Begriffen und Bezeichnungen.
GELD, GELDWERT, ZAHLUNGSMITTEL
1 REICHSTALER
= 2 Taler oder 60 Stüber; frühere deutsche Silbermünze, als Reichsthaler von 1566-1750 die amtliche Währungsmünze des Reiches, wurde 1908 durch das Dreimarkstück ersetzt.
1 TALER
= 30 Stüber oder 30 Silbergroschen.
1 SILBERGROSCHEN
= 12 Pfennig.
1 GOLDENER DUKATEN
= 3 Reichstaler 30 Stüber.
1 STÜBER
= 4 Pfennig oder 8 Deut; Münze im 17. Jahrhundert vornehmlich in Nord-Deutschland und in den Niederlanden. Der Klevische Stüber ist 1/24 eines Goldgulden.
1 KREUZER
= Münze (um 1270 in Tirol), 1551 Reichsmünze im Wert von 1/60 Gulden oder 1/90
Reichstaler.
1 PISTOLE
= 5 Taler.
HORNSCHE GULDEN
= Goldmünze, geprägt in der Stadt Horn, war etwa 20 Stüber wert, auch 1/2 Goldgulden.
1 BODDREGER
= (auch Buddreger), niederländische Münze, im Gebrauch seit dem 15. Jahrhundert, wurde
in Flandern geprägt, galt 1676 etwa 4 Stüber.
KÖLNER DENARE, DENARE
= (lat. Zehner) Silbermünze, 1/2 Solidus.
SOLIDUS
= Schilling, Goldmünze (312 von Konstantin eingeführt, bis etwa 1453 Handelsmünze).
ALBUS
= Weißpfennig.
GOTTESHELLER
= Spende für die Armen.
LEIBGEWINN
= Pacht auf Lebenszeit, wurde an 2 Hände, d.h. an 2 Personen, in der Regel Mann und Frau, vergeben. Starb eine Hand, d.h. einer von den Pächtern, so mußte der überlebende Pächter eine neue Hand benennen, eine Person angeben (für gewöhnlich war es der Sohn), die nun Mitpächter wurde.
VORGEWINN/GEWINNGELD
= eine bei Aushändigung des Pachtvertrages, des sogenannten Pachtbriefes, zu zahlende
Gebühr in Geld.
ERBSTANDSGELD
= war zu zahlen, wenn der Hof in Erbpacht gegeben wurde. Es betrug einen gewissen
Prozentsatz des Wertes oder des jährlichen Durch-schnittsertrages des Hofes.
JAHRESRENTE verkaufen
= Übernahme der Verpflichtung, für ein geliehenes Kapital einen jährlichen Zinssatz zu
zahlen, wofür dem Gläubiger ein bestimmtes Grundstück zur Sicherheit verpfändet wurde.
Um 1705 kostete ein Pfund Butter = 5 Stüber, 1 Pfund Brot = 1 Stüber, 1 Pfund Rindfleisch = 2 Stüber, 1 Paar Holzschuhe = 4 Stüber, 1 Kuh = 16 Taler, 1 halbe Tonne Bier = 1 Taler 15 Stüber. — Ein Tagelöhner verdiente an einem Tag ewa 18 Stüber.
MASSE UND GEWICHTE
MALTER = ein Hohlmaß.
1 Malter Weizen = 340 bis 360 Pfund
1 Malter Roggen = 320 Pfund
1 Malter Gerste = 280 bis 300 Pfund
1 Malter Hafer = 200 bis 210 Pfund.
Die angegebenen Pfundzahlen richteten sich immer nach der jeweiligen Güte des Getreides.
HOLL. MORGEN
= etwa 3 1/2 Morgen preußisch, (auch) 600 holl. Ruten
= etwa 180 Ruten preußisch.
1 SPINT
= 18 3/4 Pfund.
1 SCHEFFEL
= (zu Schaff), früheres deutsches Hohlmaß, zwischen 30 und 300 Liter umfassend, in
Preußen etwa 54,962 Liter. Galt auch als Ackermaß: wieviel man mit einem Scheffel besäen
konnte (12 bis 43 ar).
BEGRIFFE, BEZEICHNUNGEN
ALLOD = Freigut.
ALLMENDE = Land im Besitz des Staates, das aber der Allgemeinheit zur Verfügung steht.
BEHANDING = Verleihung, Belehnung.
BEHUF = Obhut, in Vertretung.
BODE = Abgabe (niederdeutsch)
BRÜCHTE = Strafgelder.
COLONEN = Bauer.
DAHM = Damian oder Adam
DARK = Dietrich
DOCKEN = Strohdocken (-puppen) für das Dach.
DOMÄNENGEFÄLLE = Pacht.
FASCHINEN = Reisigbündel zur Uferbefestigung..
FEHRMANN = Fährmann
GARRIT = Gerhard
GEEST = (auch Gest), höher gelegene eiszeitliche Aufschüttungslandschaft, sandig, mit Heide oder lichtem Kiefernwald bedeckt.
GEMEINHEIT = anderes Wort für Allmende.
GEREIDE oder UNGEREIDE GÜTER = bewegliche und unbewegliche Güter.
GERICHTSTARATOR = vereidigter Landvermesser.
GEZIMMERE = Gebäude.
GILDEMEISTER = Rechnungsprüfer.
GILDEPLANKEN = Sargbretter.
GOTTESHELLER = eine Spende für die Armen
GRIND = (althochdeutsch), der, verwandt mit Grand (niederdeutsch), Sand, grober Kiessand.
HAEL = Rauchabzug über dem Herd, Ofen.
HALBSCHEID = Hälfte, auch Flurbezeichnung.
HALFMANN = Gutsverwalter, dem die Hälfte des Erwirtschafteten zustand.
HEERGEWEIDE = Pachtzins.
HOFREIDING = Hofstelle, Hofraum.
HORNBEESTER = Kühe, Rinder.
INCORPORIERT = einverleibt.
KAFF = Stallstreu.
KAMP = Grundstück.
KATE = (niederdeutsch auch Kote, Kotte, Kotten), das Haus eines Kleinbauern oder Landarbeiters, auch Hütte, z. B. Fischerkate.
KAMERS = (plattdeutsch) Zimmer.
KANON = Sondergebühr für Pachtvertrag.
KIRCHSPIEL = Kirchengemeinde.
KISTFATT, KISTFAß = Sarg.
KLOETE, CLOETE, CLOIT = ein Stücke Erde (Land).
KOMTUREI = Zweigniederlassung des Johanniter-Ordens.
KRUYKAR = Schub-(Schieb-)Karre.
LANDWEHR = Grenzgraben, Erdwall mit Bäumen.
LEIBRENTE = Geldrente auf Lebenszeit.
LEIBZUCHT = Altenteil.
LICHTMEß = (auch Maria Lichtmeß), 2. Februar, neben Martini, 11. November, der wichtigste Termin im bäuerlichen Wirtschaftsjahr.
MAGESCHEID = Streit, Zerwürfnis.
MANNLEHEN = an eine bestimmte Person lehnsgebunden.
MARSAET, MUDSAET, MALDERSAAT = Grundstücksgröße.
MÜHLEN-ZWANGSFREI = adelige Häuser hatten freie Mühlenwahl.
PATER REKTOR = Betreuer der Damen im Kloster Marienkamp.
PETTSCHAFT = Siegelmarke, Siegelwerkzeug.
PFANDSCHILLING = Kaution.
PLAGGENMAAT = Gras-Stallstreu.
PR ÄBENDE = Pfründe.
PRÄZEPTOR = (auch) Lehrer.
PROCURATRIX = Schaffnerin. Aufsicht im Kloster.
PROVISOR = Armenpfleger.
RAUCHHÜHNER = Haussteuer.
RECEPTOR = Steuereinnehmer.
RENTE = Anrecht.
RESTITUIEREN = zurückerstatten.
RESOLVIEREN = beschließen.
SALET = Raum.
SCHAARZETTEL = Erlaubnis, eine bestimmte Anzahl Vieh auf die Gemeinschaftsweide treiben zu dürfen.
SCHATZ, SCHATZUNG = Steuer, Abgabe.
SEL. = verstorben.
SÖLLERS = (plattdeutsch) Dachkammer.
SPIKER = Getreidespeicher.
STUFHEISTER = Kleingehölze.
TÖREN = (Tür-) Beschläge.
VERKESSTALL = Schweinestall.
WITTIBE = Witwe.