Das Mehrumer Lehen - Rheindorf Mehrum

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Das Mehrumer Lehen.

Es umfaßt das Gut zu Ettwich in Mehrum mit 22 Malter Saatland und 5 Morgen von Hülsdonks Hof in Voerde.
Nach dem Vermessungsregister von 1733 gehören zu Ettwichs Hof 40 Morgen 243 Ruten holt. (etwa 141 Morgen preuß.).
Eine Aufstellung aus dem Jahre 1753 gibt folgende Ländereien als zum Lehen Ettwichs Hof gehörig an:

1. Ettwichs Feld ..................................8 Malter       2 Scheffel
2. Bungers Kamp .................................1 Malter       2 Scheffel
3. hinter dem Garten a.d. Kamp ..............1 Malter
4. noch dabei ein Kämpchen ...................1 Malter
5. hinter dem Bungert ein Kämpchen ........2 Malter
6. noch nächst der Straße ......................1 Malter
7. vor dem Hof ...................................3 Malter        1 Scheffel
8. hinter dem Schmied zu Kamp ..............2 Malter
9. der Biggenberg ............................... 1 Malter
10. der Herynxacker .......................... ..2 Malter
11. auf der Kreßkribb ...........................2 Malter
12. hinter der Kreßkribb ........................2 Malter
13. in der Horst ..................................1/2 Malter
14. Kirchacker hinter d. Felde .............. ..2 Malter
15. im Heggenfeld ........................... ...2 Malter
16. im Hohen Feld ..............................1/4 Malter
17. auf Götterswicker Feld ....................1/4 Malter
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                                                                22 Malter     - Scheffel

1716 brachte das Mehrumer Lehen ein:
1. Von den Ländereien des Ettwichs Hof 10 Malter Weizen, 10 Malter Roggen, 9 Malter Gerste, 1 Malter Erbsen, 6 Malter Hafer, 2 Malter Buchweizen oder in Geldwert 264 Taler.
2. Von den 5 Morgen in Hülsdonks Hof 5 Malter Roggen, 3 1/2 Malter Buchweizen, 1 1/2 Malter Hafer oder in Geldwert 48 Taler 15 Stüber.
Das Mehrumer Lehen war ein Mannlehen und mit 15 Goldgulden zu verheerweiden, d. h. bei einer Belehnung mußte als Lehnsgebühr ein Betrag von 15 Goldgulden entrichtet werden.

Es wurden belehnt:
1449 Johann Heryngh.
1484 Joist de Lasalle. Seine Frau Johanna Heryngh hat Leibzucht daran.
1523 Witwe Johanna de Lasalle durch ihren Lehnsträger (Vertreter) Bernd v. Hoen.
1533 Erneuerung der Belehnung für Johanna de Lasale durch ihren Lehnsträger Volmar v.d. Layen.
1550, 10. April. Wilhelm v. Nienhoven als Erbe seiner Tante Johanna de Lasalle.
1597, 25. April. Bertram v. Lützenradt.
1620, 30. Juli. Wilhelm v. Ketzgen zu Behuf der drei Töchter des 1618 verstorbenen Bertram v. Lützenradt, von denen die älteste seine Frau wird.
1633, 11. Mai. Konrad v. Strünckede für seine Frau Johanna v. Lützenradt und deren jüng¬ste Schwester.
1633, 4. Oktober. Wilhelm v. Ketzgen für seine Frau. Ihm fällt von dem Lehnsertrag 1/3, dem Konrad v. Strünckede 2/3 zu.
1662, 12. Januar. Gottfried v. Strünckede für sich und für Wilhelm Salentin v. Ketzgen. Gottfried v. Strünckede stirbt 1681. An seine Stelle tritt
1682, 12. Januar, sein Bruder Konrad v. Strünckede. Wilhelm Salentin v. Ketzgen stirbt am 30. Januar 1688. Ihn beerbt seine Tochter Alstein Allmuth Luise, Ehefrau des Wessel Wirich v. Bodelschwingh, der
1689, am 19. Dezember, das Lehen für seine Frau empfängt.
1690, 25. Juni. Lehnserneuerung für Konrad v. Strünckede. Alstein Allmuth v. Ketzgen stirbt am 4. Juni 1698. Das Lehen fällt an ihren Sohn Gisbert v. Bodelschwingh. Für ihn wird
1701, 23. Juni, der Vater belehnt.

Lehnserneuerungen fanden statt:
1714, 6. März, und
1723, 23 Juni, und
1741, 14. März.
1753, 11. September, erfolgt die Belehnung seiner einzigen Erbin und Tochter Anna Luise, verehelicht 1754 in erster Ehe mit Gisbert Friedrich Wilhelm v. Plettenberg-Heeren;
1763 in zweiter Ehe mit Matthias Gisbert v. Bodelschwingh-Velmede. Sie muß die Belehnung wiederholen lassen
1784, 14. September, 10. Juli 1787 und 15. August 1 7 9 8 . Sie stirbt am 2. Juli 1802. Nach ihrem Tode fällt das Lehen
1803, 5. August, an ihre Tochter Karoline, Ehefrau des Friedrich Wilhelm v. Plettenberg-Heeren. *1)

1) HSTAD, Kleve Lehen Special ia, Nr. 34.
 
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