Das Xantener Lehen - Rheindorf Mehrum

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Das Xantener Lehen.

1144 schenkten Äbtissin Agena von dem Damenstift Vreden in Westfalen und ihr Bruder Stephan dem Fürstenberger Kloster bei Xanten ihr Freigut zu Mereheim, das neben einer schweren Mark drei Verpflegungstage für 10 Pferde gab. *1)

Das Freigut bestand um 1620 aus folgen den 16 Grundstücken:

1. Ein Stück oder Kamp Landes, der Bungerts Kamp genannt, liegt mit beiden Seiten neben und schießt mit beiden Enden auf Land in Scholt Ettwicher Hof und Holz, hält 111 Marset.
2. Ein Stück Land bei Ettwicher Hof auf dem Kalkhof gelegen, mit beiden Seiten neben Land der Beginen von Dinslaken, schießt mit einem Ende auf dasselbe Land, mit dem andern Ende auf die Straße nach Ettwichs Hof, hält an Maßen 11 Mutsaat.
3. Der Schmitte Kamp, ein Stück Land einerseits neben Hr. Wuesten Land, andererseits neben den Johannitern zu Wesel, schießt mit einem Ende auf die Kalkkuhle, mit dem andern Ende auf Land, zum Hause Mehrum gehörig, hält an Maßen 11 Marset.
4. Ein Stück Land, grenzend mit einer Seite an Land des Drosten von Orsoy, mit der andern Seite an Land, das zum Hause Mehrum gehört, schießt mit einem Ende auf die Momm, mit dem andern Ende auf den Kamper Steg, hält an Maßen 5 Mutsaat.
5. Ein Stück Land, mit einer Seite neben Land des Hauses Mehrum, mit der andern Seite neben Land der Johanniter zu Wesel, schießt mit einem Ende auf Junker v. Götterswicks Land, mit dem andern auf Schmitz Kamp, hält 111 Mutsaat.
6. Ein Stück Land auf dem Beygerberg (Biggenberg), wodurch der Kirchweg geht, liegt mit beiden Seiten neben und schießt mit einem Ende auf Land, das zum Hause Mehrum gehört, mit dem andern Ende auf Land der Beginen zu Dinslaken, hält an Maßen 5 Mutsaat.
7. Ein Stück Land auf dem Merinck, grenz mit einer Seite und mit einem Ende auf Land unsers Gn. Fürsten und Herrn, mit der andern Seite auf das unter Nr.8 angegebene Land und Ott Schmitz Land, schießt mit dem andern Ende auf Jasper Pontsteins Land. Dieses 7. Stück hat der alte Ettwich von den Jungfern des Hohen Klosters (in Wesel) zur Pacht.
8. Ein Stück Land, mit einer Seite gelegen neben unsers Gn. Herrn Land, mit der andern Seite neben Ott Schmitz, schießt mit einem Ende auf den Kerkacker in Ettwicher Hof, mit dem andern Ende auf das unter Nr. 7 genannte Land, hält 11 Mutsaat.
9. Ein Stück Land, mit einer Seite neben unsers Gn. Herrn Land und dem des Engelbert Lemm, mit der andern Seite neben Land des Hauses Mehrum, das in den Hof zu Ettwich gehört, schießt mit einem Ende auf Land der Johanniter zu Wesel, mit dem andern Ende auf den Hohen Drieß, hält 111 Mutsaat.
10. Ein Stück Land, mit einer Seite grenzend an Land der Vikarie zu Dinslaken, von dem Himbruch Pächter ist, mit der andern Seite an Wittenhorst Länderei, die Derk Klaß in Pacht hat, schießt mit einem Ende auf Land des Hauses Mehrum, mit dem andern Ende über den Weg in den Halben Kamp, hält 11 Mutsaat.
11. Ein Stück Land in Scholt zu Löhnen Laak gelegen, mit einer Seite neben Land des Klosters zu Hamborn, mit der andern Seite neben unsers Gn. Herrn Land, schießt mit einem Ende auf Faks (?) Gehr, mit dem andern Ende auf Land des Junker v. Götterswick, hält an Maßen 1 Marsat.
12. Ein Stück Land in Ettwicher Laak gelegen, schießend mit einem Ende auf Land der Kinder des Bernd Alisschläger, mit dem andern Ende auf Land, das der Junker v. Götterswick vom Abt zu Deutz in Pacht hat, hält 111 Mutsaat.
13. Ein Stück Land auf dem Hohen Drieß, liegt mit einer Seite neben dem Kirchweg, mit der andern Seite und beiden Enden neben Land, das in den Ettwicher Hof gehört, hält 1 Mutsaat.
14. Ein Stück Land auf Götterswicks Feld, grenzt mit einer Seite und mit beiden Enden auf Land, das der Junker v. Götterswick in Gebrauch hat, mit der andern Seite an Land, das den Erben des Wilhelm Haßen zu Wesel gehört, hält 1 Mutsaat.
15. Ein Kämpchen Land, die Schwemming genannt, davon den Erben Wuest die Hälfte zusteht, grenzt mit einer Seite an Münsters Erbland, mit der andern Seite an den Hohen Drieß, schießt mit einem Ende auf Götterswicks Land, mit dem andern Ende auf die Ettwicher Straße, hält 111 Mutsaat.
16. Ein Stück Land vor dem Ettwicher Hof auf dem Kamp, der zu Ettwichs Hof gehört, hält 1 Mutsaat.

Diese Ländereien wurden unter dem Sammelnamen Das Gut zu Ettwich vom Stift Xanten zu Leibgewinn ausgetan.
Vor 1400 sind damit behandet zur 1.Hand Brand, zur 2. Hand Gerhard Preut und seine Frau Ferne und mit Zustimmung der Ferne auch Johann von der Spey. Sie haben dafür jährlich 9 Solidus und 3 Denare zu geben, welche in dem Hof zu Ilt einzuzahlen sind.
1410 erhalten das Gut 1. Stine, die Tochter von Arnold Barsdonk, 2. deren Schwester Aleidis und 3. Aleidis Hoffmann, die Tochter der Stine.
Über 150 Jahre war das Xantener Lehen in den Händen einer Familie Wüst, bis es Bertram v. Lützenradt im Jahre 1602 für 900 Taler von den derzeitigen Inhabern, nämlich Richard Hoevel und Anna Wüst zu Wesel, ankaufte.
1620 hat Wilhelm v. Ketzgen das Xantener Lehen zu Leibgewinn. Die mit dem Lehen Behandeten schrieben folgenden Revers:
„Wir . . . tun kund und bekennen hiermit, daß wir ein an den Wohlehrwürdigen Kapitul des Archidiakonat Stiftes St. Viktorius zu Xanten zu Gewinn gehendes Gut, genannt Ettwich zu Mehrum in Götterswickerhamm, unter den Hof Cameramt folio 226, pag. 2 gehörig, nachdem solches caduciert und wohlbesagtem Kapitul heimgefallen war, nun wiederum aus sonderbaren und bezeigten Gunsten mit 3 Händen gewonnen und daran . . . und . . . zu Buch setzen lassen, geloben und versprechen demnächst, daß wir erwähntes Gut in gutem Gewinn und esse so viel möglich, gehalten, dasselbe ohne vorgegangenen ausdrücklichen Konsens nicht alienieren (veräußern) noch versplittern, noch sonsten beschweren, sondern darob jährlich und alle Jahr . . . den daraus gehenden Kanon von 5 schweren Schillingen aufrichtig zahlen sollen und wollen, ohne Gefährde und Arglist.
Urkund unserer hierunter gedrückten adeligen fettschaft und gesetzten eigenen Händen." Als Erbe der v. Ketzgen kam das Xantener Lehen in den Besitz des Wessel Wirich v. Bodelschwingh und blieb in den Händen seiner Nachfolger.
Gisbert v. Bodelschwingh hatte es versäumt, nach dem Tode seines Vaters die Behandigung in der vorgeschriebenen Frist von 1 Jahr 6 Wochen 3 Tagen nachzusuchen. Das Kapitel Xanten hätte nun das Lehen an sich nehmen und für verfallen erklären können, verzichte¬te aber auf dieses Recht und stellte 1750 einen neuen Leibgewinnsbrief für 3 Hände gegen Zahlung eines Vorgewinns von 60 Reichstalern und Entrichtung von 11 Reichstalern Belehnungsgebühr. Der jährlich zu leistende Lehnskanon belief sich auf 23 Silbergroschen. Infolge der von 1803 an vorgenommenen Säkularisation der geistlichen Güter verfiel das Xantener Lehen dem Staat.
1827 fordert das Königliche Rentamt zu Dinslaken den Freiherrn v. Bodelschwingh auf, rückständige Lehnsgelder abzuführen. Durch Ablösung des Kanons und eines gewissen Erbstandsgeldes werden die zum Xantener Lehen gehörigen Grundstücke Eigentum der Herren von Haus Mehrum. *2)

1) Binterim und Mooren, Die alte und die neue Erzdiözese Köln, 138, Mainz 1828/31.
2) 1688 wurden belehnt: Konrad v. Strünckede und Alstein Allmuth v. Ketzgen, Tochter des Wilhelm Salentin, Ehefrau v. Bodelsehwingh.
Weitere Quellen.
HSTAD, Kleve Lehen, Spezialia, Nr. 34.
C. Wilkes, Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgesehiehte des Archidiakonats und Stifts Xanten. Bonn 1937.
Pastor H. Sander, Voerde, handschriftlicher Nachlaß über Haus Mehrum.
 
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