Der Ehepakt - Rheindorf Mehrum

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Ehepakt zwischen Bertram v. Lützenradt und seiner zweiten Frau Margaretha Kratz v. Scharpfenstein

Tochter des Friedrich v. Scharpfenstein genannt Kratz, der Krone Frankreichs Obriste, Herr zu Barasy und Herr zu Neuenrath, und der Elisabeth v. Bommelburg genannt v. Honstein. 1616, den 1. Juni.
„Der Herr Landdrost will seinem freundlichen lieben Ehegemahl als Heiratsgut zubringen seinen adeligen Sitz zu MERHEM mit dessen angehörigen sämtlichen Erbhöfen, Gütern, Weiden, Renten, Einkünften, Rechten und Gerechtigkeiten, wie solches im Fürstentum Kleve gelegen.
Sollte der Herr Landdrost vor seiner Frau mit dem Tode abgehen und keine eheliche Erben, von ihrer beider Leib geboren, hinterlassen, so soll sie ihren zugebrachten Brautschatz 3.000 Goldgulden - haben, dazu jährlich an Leibzucht 300 Reichstaler von des Landdrosten Erben und Kindern (1. Ehe) oder aber statt dessen einmal für all, nach der Erben Wahl und Gefallen 2.000 Reichstaler. Ehe ihr diese nicht bar ausgezahlt oder sicher gestellt sind, ist sie nicht gehalten und verpflichtet, von den Gütern zu weichen oder diese zu räumen, es sei denn, daß zwischen den Eheleuten keine anderen Dispositionen getroffen und schriftlich hinterlassen werden."
 
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