Die Familie v. Lassale - Rheindorf Mehrum

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Joist v. Lasalle,

der aus fremden Landen hergekommen ist.
Am 3. August 1471 (auf Saterdag nach St. Peter ad vincula), schließt Joist v. Lasalle einen Heiratsvertrag mit Johanna Heryngh, Tochter des verstorbenen Johann Heryngh. „Doch soll die Heirat so lange hinausgeschoben werden, bis die Braut 13 Jahre alt ist, jedoch nicht länger".
Der Herzog von Kleve wird ihr den Zehnten zu Mehrum zu Lehen geben, dazu die herzogliche Katerie zu Reeshoven und 1.000 Gulden, die Lasalle seiner Braut als Mitgift geben soll.
Johanna soll als Heiratsgut mitbringen alles Erb und Gut, das von ihrem Vater kommt, d. h. das Gut, auf dem Johann Heryngh wohnte, mit den folgenden Ländereien.

Das Rot zwischen Henrick v. Worm-Götterswick und Derick Eycks; ein Kempken in der Laike; einen Kamp bei Henrick Gysen Huis tuschen den tween straiten, ist 4 mudsaat groß; die Kalthoffskamp, ist ein maldersaat; ein half maldersaat an den Horst; die bygenberg'sche saile; die twee kloete an den hagelcruyß; ein kloet bowen den hagelcruyß; seven stück op den Gheest; ein mudsaat op dissyde den hagelcruyß; due luytenberg, ist sess mudsaat; seven kloeten in den Doernen; die sanftmorghen; die hollendornsche morghen; die Daelacker; acht stücke in den Doernen; sess mudsaat by Rhynen (Rhinheim); den kuylenkamp; in put-mannskamp; vor putmannskamp; die Dysselkamp; in den Dyergarden; ein kempen by des voghelers huyß; twee morghen lands an Dopenstücken, geheyten op den Ham; die Monnekamp; die Heynstacker. (Hengstacker); in den Rhynvelde; ein maldersaat achten Dericks Eyckes garde.
Jetzt hat dieses Gut noch Jutta Herynghh, die Mutter der Braut, in Gebrauch. Sie soll aber mit den jungen Eheleuten zusammen wohnen. Will sie solches nicht, dann erhält sie aus dem Gut eine Leibrente von 40 Rheinischen Gulden. Sie darf aber ohne Zustimmung der jungen Eheleute nichts von den Ländereien veräußern.
Sollte einer von den Verlobten sterben, ehe es zur Ehe kommt, so ist der Heiratsvertrag hinfällig und machtlos. Tritt der Todesfall während der Ehe ein, dann fällt das eingebrachte Gut wieder dahin, woher es gekommen ist, das von Lasalle an den Herzog von Kleve und das von Johanna Heryngh an deren Erben.
Falls Johanna nicht in die Ehe einwilligt, verfällt dem Joist v. Lasalle als Pfand der Hof zu Mehrum zu, und zwar mit allem Zubehör, wie es Johann Heryngh an seinem Sterbetag in Gebrauch gehabt und hinterlassen hat.
Brautzeugen der Johanna Heryngh beim Abschluß dieses Vertrages waren Johann Starkebrandt, Johann Hiesfeld und Bernd Heryngh, Mitglied von St. Benedikt. Und weil Joist von Lasalle „aus fremden Landen hergekommen ist", hat er dem Herog und den Brautzeugen der Johanna bei Ehr und mit Eid gelobt, daß er, so lange er mit Johanna verheiratet ist, nicht ohne Erlaubnis aus dem Lande gehen und auch vier Freunde benennen will, die Johanna zur Eheschaft verbunden stehen. *1)
Die Heirat zwischen den Brautleuten kam wirklich zustande. Damit fiel Joist v. Lasalle auch der Heryngh'sche Besitz zu. Wie zuvor schon berichtet wurde, kauften die Eheleute im Jahre 1487 noch Haus Mehrum dazu.
Joist v. Lasalle hat dem Herzog von Kleve 1.000 oberländische Rheinische Gulden vorge2schossen. Er wird am 18. April 1476 zum Amtmann von Kranenburg (bei Kleve) ernannt. Als solcher hat er Burg, Stadt und Amt Kranenburg mit ihren Grenzen, mit dem Wildbann, mit der Fischerei, mit allen Gerechtigkeiten, mit Gericht, Rechten und Zubehörungen treulich zu des Herzogs Besten zu hüten, zu wahren und dabei zu behalten nach seiner Macht. *2) Am 25. Juli 1486 erfolgt eine weitere Ernennung. Joist v. Lasalle wird auch Amtmann in der Düffel. Er soll das Amt treulich zu unserm und unsern Nachkommen Besten bedienen und verwahren und jedem Gericht und Recht nach Schöffenbefund widerfahren lassen, dem Richter förderlich und behilflich sein, die Brüchte einzufordern, Leibesbrüchte aber erst nach Entscheidung des Herzogs erheben, die Untertanen nicht mit neuen Diensten belasten und darauf zu achten, das solches auch nicht vom Richter geschieht.
1483 hat v. Lasalle 4 Stücke Land In den Eyken gekauft, die Styne, der Witwe des Veren Evert und den Kindern Jordan, Katryn, die mit Johann Eycks verheiratet ist, Geertken und Eisken, Frau des Johann upper Kalder, gehörten. *3)
1485 überläßt er den Eheleuten Johann Eycks und Katryn die Katerie zu Mehrum, auf der Beele Holters wohnt, zu Leibgewinnsrechten, und dazu noch 1/2 Cloit Land op ter Kulen. Die Pacht hierfür beträgt 1 Gulden, 2 Gänse und 1 Paar Hühner. *4)
1484 ist vermerkt, daß er vom Herzog zu Kleve das sogenannte Mehrumer Lehen erhält. Es besteht aus dem Gut Ettwig zu Mehrum und 5 Morgen Land in Hülsdonks Hof zu Voerde, ein Mannlehen, für das 15 Goldgulden an Heergeweide zu entrichte waren. (1449 war damit Johann Heryngh belehnt worden). Der Herzog bestimmte weiter, daß Johanna Heryngh, die Ehefrau des Lasalle, Leibzucht daran haben soll.
1495 vermeldet der Rentmeister des Landes Dinslaken, Jakob v.d. Kapellen, daß dem Drost von Kranenburg, Joist v. Lasalle, und seiner Frau der Hof zu Redixhoven (Reeshoven) verschrieben wurde und ihnen der kleine Zehnte von Götterswickerhamm mit Vorbehalt des Rückkaufrechts verkauft worden ist. *5)
1506 ist Joist v. Lasalle nicht mehr unter den Lebenden. Seine Witwe erhält die auf den Ämtern Kranenburg und Düffel stehende Pfandsumme im Betrage von 1-371 Reichstaler 21 Stüber von dem nachfolgenden Amtmann ausgezahlt.
Am 9. August des Jahres 1522, so wird berichtet, veranstaltet die Stadt Wesel eine Huldigungsfeier für den Herzog Johann III. Hierzu ist der hoffähige Adel der Umgebung eingeladen, darunter auch die alte Drostin von Kranenburg, Johanna v. Lasalle. *6)
1523 wird die Witwe Johanna v. Lasalle durch ihren Lehnsträger Bernd v. Hoen aufs neue mit dem Mehrumer Lehen belehnt. Nach ihrem Tode soll das Lehen ihren Erben zufallen. Zehn Jahre später, 1533, ist eine Wiederbelehnung zu ihrem Behuf durch Volmar v.d. Layen registriert. In diesem Jahr verfaßt sie auch ein Testament zu Gunsten ihres Neffen Wilhelm v. Nienhoven.

1) HStAD, Hs A III 23.
2) Ebd., Hs A III 24.
3) Archiv Haus Mehrum, Akten B. II 2.
4) Ebd., Akten B. II 6.
5) HStAD, Kleve-Mark, Akten XI 152a.
6) A.Fahne, Urkundenbuch des Geschlechtes Mum oder Momm, Köln 1876.
 
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