Im 14. und 15. Jahrhundert gehört Haus Mehrum den Herren v. d. Eyck.
Dietrich v. d. Eyck
Er übernimmt am 13. Juli 1358 gemeinsam mit Jordan v. Loete, Johann Heryngh, Heinrich v. d. Ahr und anderen eine Bürgschaft für den Grafen von Kleve, als dieser dem Heinrich v. Strünckede die Rückzahlung der von ihm geliehenen 4.236 goldenen Schilde gelobt. *1) Am 28. September 1359 wird Dietrich v. d. Eyck als Schöffe beim Gericht Götterswick genannt, wie auch in den folgenden Jahren am 13. November 1376, am 28. Februar 1387 und am 29. September 1396. *2) (Am 24. Juli 1385 ist auch ein Johann v.d. Eyck Schöffe zu Götterswick).
1375, den 30. Juni, ist Theoderich v. d. Eecke Zeuge, als Johann Podick auf Haus Löhnen zusammen mit seiner Mutter Emetza und seiner Frau Gesa vor dem Gericht Götterswick bekannte, daß er aus seinen Liegenschaften zu Mehrum und Stockum eine Rente von 20 Malter Gerste an Heinrich Wytinc verkauft. *2a)
Dietrich v. d. Eyck, der Junge
gehört zu den Rittern, die der Stadt Lüttig die Fehde ansagten und gegen die der Graf von Kleve im Jahre 1406 zu Felde zieht. Die Lütticher hatten ihren Bischof vertrieben. Auf des¬sen Bitten kam ihm der Herzog zur Hilfe. *3)
Um 1400 kaufen Dietrich v.d. Eyck und seine Frau Elisabeth zwei Höfe in Möllen, gelegen am Wohnungschen Bach. Der eine Hof wird von Gerd Seuken bebaut und der andere von Gerd uppen Sande. Die eine Halbscheid dieser Höfe erwerben sie von Johann v. Valden, die andere von Johann Roemsberg, welcher seinen Anteil daran durch den Tod seines Oheims Werner v. Roemsberg erhalten hatte. *4)
Bei dem erstgenannten Hof handelt es sich um Seukens Hof in Möllen. Der andere Hof wird op der Beeck genannt. Er wurde durch die Verlagerung des Rheins weggespült. 1412, 5.September, findet sich ein Dietrich v.d. Eyck unter den Schöffen des Gerichts zu Götterswick. *5)
Johann v. d. Eyck, Dietrichs Sohn
Am Montag vor St. Vitus des Jahres 1428 zeugen und bekennen der derzeitige Richter von Goeterswic, Henric Diepenbruck, sowie die Schöffen Johann v. Worm-Götterswick, Evert Alysleger, Gerrit van Peddenberg, Johann van Werde, Arnt Scholt zu Stockum, Deryck van Haespe und der geschworene Gerichtsbote Henrich v.d. Ahr, daß vor Ihnen "erschienen ist Johann v.d. Eke, Dietrichs Sohn, der erklärt, daß er seiner Frau Steene für die Zeit ihres Lebens sein Erb und Hof zu Mehrum, darauf er und Steene zur Zeit wohnen, zur Leibzucht gegeben hat und alles Erb und Gut, das Heinrich auf der Orden von ihm gewonnen hat, welches in den Hof zu Mehrum gehört, sowie auch das Gütchen, das zur Zeit Gyse Beyer bewohnt und bebaut. Auch soll Steene Leibzucht haben an dem Land, das den beiden letztgenannten Höfen zugeteilt ist, denn das gehört auch in den Hof zu Mehrum". *6)
Dietrich v. d. Eyck
ist 1441 Herr zu Mehrum.
Johann v. d. Eyck, Dietrichs Sohn
1449, an dem Donnerstag nach Maria Empfängnis, gibt ihm der Herzog von Kleve den Hof in gen Runse, gelegen im Kirchspiel Götterswick bei dem Bruche, zu Lehen. Gemeint ist damit der Rönsken Hof in Voerde, heute das Evangelische Gemeindehaus an der Friedhofstraße.
Ebenfalls im Jahre 1449 wird Johann v.d. Eyck mit den Xantener Lehnsgütern Buntstege im Kirchspiel Götterswick und mit Ottenburg zu Beeck bei Xanten belehnt. Er läßt es seiner Frau Steene v. Hackfort, Tochter des Jakob v. Hackfort und dessen Ehefrau Johanna v. Haeck, zur Leibzucht verschreiben.
1450 verkauft er seine Rechte an Coepersgut in Löhnen an An gen Rode.
1455 bekleidet er das Schultheißenamt über die im Kirchspiel Götterswick gelegenen Güter der Abtei Deutz. Nach seinem Absterben soll dieses Amt an Elisabeth v. Bellinghoven, Ehefrau des Hermann v. Loete, und an dessen Sohn Jordan v. Loete fallen, wie Hermann v. Loete es am 11.Mai 1461 beurkundet hat. *7)
1457 verkauft er Buntstege an Gerrit v. Hackfort, den Bruder seiner Frau.
1475, Freitag nach Sonntag Okuli, belehnt der Herzog von Kleve den Johann v.d. Eyck, Dietrichs Sohn, mit dem Burglehen zu Schermbeck. Am 12.November dieses Jahres gehört er zu den Trauzeugen des Heinrich v. Worm-Götterswick, als dieser sich mit Johanna, der Tochter des Walrave v. Moers, verheiratet. *7a)
1478, am 11. Januar, wird Johann v.d. Eyck von dem Herzog von Kleve zum Richter in Schermbeck ernannt.
Johann v. d. Eick, Dietrichs Sohn, starb auf dem Burglehen zu Schermbeck, das 1491 in andere Hände überging.
Schriftliche Aufzeichnungen aus dem Jahre 1423.
Es besitzen:
Johann v. d. Eyck: Seukens Hof in Möllen, ein Gut, darauf Kroll wohnt, und zwei Höfe in Löhnen; auf einem wohnt Derick Coeper, auf dem anderen Henne Hadewigen.
Steven v. d. Eyck: Ein Gut, das von Gyse Boners erbaut wird.
Bernd v. d. Eyck: Ein Gut in Möllen, darauf Maes op der Beeck wohnt. *8)
Zu derselben Zeit lebte in Mehrum noch ein anderer Zweig des Geschlechts derer v. d. Eyck. Hierüber wurden die folgenden Nachrichten hinterlassen.
1432, am 2.November, verkaufen
Johann v. d. Eyck, Heinrichs Sohn
und seine Frau Bele sowie auch seine Mutter Nese vor dem Richter von Götterswick, Heinrich Pyse, und den Schöffen Johann v. Worm-Götterswick, Evert Alysleger und dem Boten Johann Grewe, an den Priester Amt van Loosen in Dinslaken eine jährliche Rente von 2 Malter Roggen, 2 Malter Hafer und 2 Hühnern aus ihren im Eppinghover Kirchfeld, Bauernschaft Möllen, gelegenen Gütern:
1. Heggemanns Gut, zwischen Eigentum des Johann Küchenmeister und des Hospitals zu Dinslaken;
2. Ein Stück Land, genannt die Loe, bei der Landwehr am Rhein, zwischen dem Besitz des Jordan v. Loete und des Stephan Münster;
3. zwei Morgen op de Royden, zwischen dem Land, das zum Hof Eppinghoven gehört und dem Land des Wolter van der Gere;
4. zwei Morgen, die Brueme genannt, liegend zwischen dem Erbgut der Kinder des Heinrich Algerden und dem Land des Hof Eppinghoven;
5. ein Morgen, das Westücke, zwischen dem Land des Jordan v. Loete und des Johann v. d. Eyck, Dietrichs Sohn, und der Averkamps Erben. *9)
1439: Johann v.d. Eyck, Heinrichs Sohn, kauft in Gemeinschaft mit seiner Frau Bele von dem Steven v. Münster und dessen Frau Fye das Gobel Heinkes Gut zu Löhnen. Dabei wird vereinbart, daß die Verkäufer das Gut gegen 320 oberländische Gulden wieder ein¬lösen können. *10)
1451 erhält Johann v. d. Eyck das klevische Lehen Schuttwick im Kirchspiel Bislich, auf welches Johann v. Hünxe zu seinen Gunsten verzichtete. 1478 überträgt sein Sohn Jordan dieses Lehnsgut an Johann v. Düsseldorf.
Am 21. März 1462 zediert Johann v.d. Eick den Gasthausarmen zu Dinslaken eine Rente von 6 Scheffel Gerste aus seinem Kamp Hovensale auf dem Hobule gegenüber Rheinberg. *11)
Johann v.d. Eick pflegte auf seinem Hof zu Rhinum zu wohnen.
1487, auf dem nächsten Samstag nach Sonntag Mitfasten, erscheinen vor dem Richter Johann Pauwe sowie den Schöffen Gerrit Ree und Bernd Lülleken, allesamt vom Gericht zu Götterswick.
Heinrich v. d. Eyck, Bernd v. d. Eyck, Jakob v. d. Eyck
und Johann Podix, Herr auf Haus Löhnen, als Verwandte und Freunde von Steven und Jordan v.d. Eyck, und „tun kenntlich und bekennen, daß Magescheid geschehen ist zwischen den Gebrüdern Steven und Jordan v. d. Eyck, den Söhnen des seligen Johann v. d. Eyck, Heinrichs Sohn, über ihr väterliches und mütterliches Erbe".
Steven hatte als der älteste Sohn Anspruch darauf, Nachfolger und Besitzer des Hof zu Rhinum zu werden. Er verzichtete darauf.
Die Brüder einigten sich dahin, daß Steven die auf der linken Rheinseite gelegenen Güter, den Hof Sunderfeld und das Gut zu Issum erhält und Jordan den Hof zu Rhinum und die rechtsrheinischen Liegenschaften mit Ausnahme dessen, was ihrem Bruder Heinrich daran als Kindsteil zusteht. - Die Erbauseinandersetzung mit Heinrich hatte bereits 1478 statt¬gefunden. -
Jordan übernimmt die Verpflichtung, seiner Schwester, der Jungfer Peter, das zukommen zu lassen, was ihr als Anteil an dem väterlichen und mütterlichen Erbe gebührt.
Weiter soll Jordan den Bruder und die Schwestern, die geistlichen Standes sind, zufriedenstellen.
Der Schwester Adelheid, Ehefrau des Wilhelm Averheid, fehlen an ihrem Brautschatz noch 150 Gulden. Dafür wird ihr der Wennen Hof zugesprochen, den jedoch Jordan mit 200 Gulden einlösen kann.
Jordan v. d. Eyck löst aber die Forderung seiner Geschwister nicht ab. So kam es, daß Heinrich v. d. Eyck 1492 die Halbscheid des „Wennen Hof' an das Kloster Marienkamp in Dinslaken verkaufte, das bereits 1487 die andere Halbscheid von Dietrich v. Hackfort erworben hatte.
1487 will Johann v. d. Eyck, ein Sohn des vorgenannten Jordan, das Wennen Gut mit 200 Gulden auslösen, worauf aber der Konvent des Klosters nicht eingehen will. Der darüber ausgesprochene Zwist wird am 7. Juli 1536 unter dem Beistand des Drosten vom Land Dinslaken namens Dietrich v. Wilich, Herr zu Diersfordt, und des Johann v. Ingenhoven, dem Schultheiß zu Rheinberg, dahin geschlichtet, daß sich Johann v.d. Eyck mit einer Zahlung von 50 Gulden abfinden läßt und das Kloster im Besitz des Wennen Hof verbleibt. *12)