Freitags Hof - Rheindorf Mehrum

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Freitags Hof

1396, 29. September. Vor Hermann Cleyne, Richter, sowie Dietrich v.d. Berge, Dietrich v. Eyck, Johann Podick, Gerichtsleute des Gerichts Götterswick, erklären Hermann v. Herberen, seine Frau Katharina und sein Sohn Gerrit, daß sie ihren Anteil an dem Gut Rechhaven und die Hälfte ihres Hofes zu Mehrum zu Nutzen des Kreuzaltars in der Mutterkirche zu Wesel verkauft haben. *1)
1585 ist der Hof, als Gut Rechhoven benannt, für das zur Hälfte das Johanniterhaus, zur anderen Hälfte die Kappenberg'schen Herren *2) zuständig sind, besichtigt und dabei befunden an unverdorbenem Säland 23 Maltersaat und 1 Mudsaat, an Grünland 5 Maltersaat und 5 Saelen. Viel Land ist mit Sand bestürzt. *3) Das Gut bringt an Pachtzins 17 Malter und 1 Scheffel Gerste und 6 Taler, wovon die Hälfte dem Ordenshaus zusteht, die andere Hälfte den Kappenberg'schen Herren. *4)
171 1. Der Hof ist 30 Maltersaat und 56 1/4 Ruten groß. Als Ersatz für das vom Rhein abgetriebene und verdorbene Land, sind dem Pächter 14 Kuhweidegänge auf dem Rheinberger Grind zugebilligt, weil er sonst die Schatzung nicht tragen kann. *5)
Das auf dem Hof stehende Gezimmere ist Eigentum des Pächters. Er gibt dem Haus des Johanniterordens an Pacht jährlich 5 Malter Gerste und einen Hammel. In jedem Herbst muß er mit Pferden und Wagen zusammen mit anderen Pächtern des Ordens (wie Lübding, Krüsken, Peters in Stockum, Rühl und Hesper in Möllen) das von einem Hofe in Mülheim bis zur Mühle in Hamborn-Neumühl gebrachte Korn daselbst abholen und nach Wesel fahren.
Auf dem Hof lasten folgende Abgaben: 6 Spint Wildbahnshafer, 6 Spint Gerste, 4 Hühner, der Korn- und Blutzehnte für den Königlichen Rentmeister in Dinslaken, 40 Roggengarben für den Gerichtsboten, 40 Gerstengarben und 2 Brote zu je 15 Pfund für den Küster in Götterswickerhamm. *6)
1739. Eine Besichtigung des Hofes hat ergeben, daß zu ihm noch einiges Land gehört, was 1711 übersehen wurde. Seine Größe beträgt demnach 35 Maltersaat und 62 1/2 Ruten. *6) Vor Zeiten soll die Hälfte des Gutes den geistlichen Herrn v. Kappenberg, nunmehr dem Stift Oberdorf in Wesel gehörig gewesen sein, welches aber nimmer bewiesen, auch kein Schein dafür beigebracht worden ist. Auch hat man soviel erfahren, daß vor Zeiten von der Äbtissin des Stifts aus diesem Gut eine Stipendie für einen studierenden Jüngling vergeben wurde, die 5 Malter Gerste betrug, welche jetzo der ref. Prediger in Büderich genießt. *7) Über die Pächter des Hofes ist folgendes nachzulesen.
1423 hat Naelken Hermanns das Gut der Johanniter in Pacht. Der Hof wird zu den Deichlasten herangezogen. Er soll 4 1/2 Ruten deichen, d.h. bei der Anlage des Deiches eine Strecke von 4 1/2 Ruten ausbauen. *8)
1483, auf St. Jakob (25. Juli). In Gegenwart des Arnd Buschmann, Statthalter des Pastors zu Götterswick, und der Schöffen Gyse van Mehrum, sowie Brun op den Kamp bekennt Johann Freitag, daß er aus freiem Willen zur Ehre Gottes und um Trost und Heil seiner Eltern, Freunde und Verwandten der Kirche zu Götterswick einen Acker auf der Mehrumer Gest schenkt. *9)
1561 liefert Wilhelm Freitag an Pacht nur 1 Malter Weizen, 4 Jahre später, 1565, dagegen 8 Malter Gerste und 1 Hammel, bleibt aber mit 1 Malter Weizen im Rückstand.
1588/1589. Der Freitags Hof hat nichts eingebracht. Der Hof liegt wüste, der Pächter ist verstorben. *10) Es war damals eine traurige Zeit. Spanische und holländische Heere durchzogen raubend und plündernd das Land. Die Bürger flohen in die Städte Dinslaken und Wesel, wer daheim blieb, mußte damit rechnen, daß ihn die Soldateska umbrachte. Von Lübdings Hof in Löhnen heißt es aus dieser Zeit: Der Pächter ist mit Weib und Kind verdorben und gestorben; und von Krüskens Hof in Löhnen sagt man: Wilhelm Krüsken ist erschossen, der Hof liegt wüste. *11)
1665 hat Serris Freitag den Hof. Er darf zum 1.Mai 1670 zwei Pferde, ein Füllen und neun Kühe auf dem Rheinberger Grind weiden lassen.
1687 ist bei Johann Freitag auf Freitags Hof Grietgen Kaspers, die Witwe des Wilhelm Payenberg, der vordem auf Kaspers Hof war, in Pflege gegeben. "Die Grietgen ist anno 1685, bald nach dem Tode ihres Mannes, in einen seltsamen Zustand geraten , so anfänglich einer geistlichen Anfechtung und der Verzweiflung nicht ungleich war, daß sie trachtete, sich umzubringen, lief endlich aus auf eine Unsinnigkeit, wie sie dann ihr eigenes Haus anno 1685 in Brand steckte, davon Daems Hof zu Mehrum auch anging. Ist derowegen von der Zeit an in Freitags Haus an die Kette gelegt worden über 10 Jahre, bis anno 1696. Dann wurde ihr der Gebrauch des Verstandes wiedergegeben. Sie starb am 30. September 1699. Die Armenkasse bezahlte für sie bei Johann Freitag ein jährliches Verpflegungsgeld von 36 Talern 20 Stübern." *12)
Einige Aufsitzer von Freitags Hof waren Gildemeister der Mehrumschen Gilde. 1692/1693 Johann Freitag.
1744/1745 Heinrich Freitag.
1760/1761 Wolter Freitag. Er streckte der Gilde unter dem 15.November 1761 einen Betrag von 60 Wem vor. 1783 verschied Wolter Freitag, der auch Kirchmeister der Kirchengemeinde war, im Alter von 62 Jahren. 1779 starb seine Frau Helene Kasselmann 69 1/2jährig.
1786/1787 ist Derk Freitag Gildemeister.
Durch die Säkularisation der Klöster und Orden fiel um 1804/1806 Freitags Hof an den Staat. Der Hof umfaßte zu dieser Zeit 50 Morgen preuß., verteilt auf 27 Grundstücke, die teils Im Rosengarten, teils Auf der Kreßkribbe, Auf dem Biggenberg, Am Kirchweg, Auf der Gest, Am Wasserweg, Auf dem Püttacker, Auf dem Hengstacker und Im hohen Feld lagen.
Pächter sind die Eheleute Hermann Bosserhoff genannt Freitag und Helene, geborene Bongers. Sie müssen als Pacht 18 Scheffel Gerste, 14 Scheffel Roggen und 27 Scheffel Hafer geben. Außerdem sollten sie jährlich 5 Malter Gerste liefern, die einst das Stift Oberdorf aus dem Hof bezogen hatte. Sie weigern sich aber, diese Abgaben zu leisten, weil das Land, aus dessen Ertrag das Stift die 5 Malter bekam, vom Rhein abgetrieben war. Darauf wird ihnen dieser Kanon unter dem 24.Februar 1817 erlassen. *13)
Am 13. Oktober 1819 wird Freitags Hof zur Erbverpachtung öffentlich meistbietend ausgeboten. Durch Vertrag vom 10. April 1820 erhält der bisherige Pächter den Hof in Erbpacht gegen einen jährlichen Erbpachtskanon von 72 Talern 9 Groschen. Davon waren 20 Taler in Gold zu zahlen. Der Kanon wurde am 9. Januar 1829 auf 61 Taler 20 Silbergroschen herabgesetzt, weil durch Uferabbruch einige Äcker verloren gegangen waren.
Hermann Bosserhoff-Freitag stirbt am 18. Oktober 1833. Durch Testament vom 17. September 1833 fällt der Erbpachtshof samt dem Hausgerät und Viehbestand an den ältesten Sohn Heinrich Freitag. Er muß seinen Geschwistern Kornelius, Elisabeth, Johann und Johanna insgesamt 961 Taler 16 Silbergroschen 2 Deut auszahlen. *14)

1) HSTAD, Johanniter zu Wesel, Urkunden Nr. 186.
2) Die Herren von Kappenberg stifteten 1125 das Kloster Oberdorf in Wesel.
3) Bei Hochwasser wurden manche Äcker mit Sand bedeckt.
4) HSTAD, Johanniter zu Wesel, Akten XXII 29.
5) W. Neuse, Die Mehrumsche Gilde.
6) und 7) HSTAD, Johanniter zu Wesel, Akten XXII 30.
8) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Akten Nr. 34.
9) Kirchenarchiv Götterswickerhamm, Urkunden.
10) und II) HSTAD, Johanniter zu Wesel, Akten XXII 32.
12) Kirchenarchiv Götteswickerhamm, Kirchenbuch.
13) HSTAD, Regierung Kleve, Akten Nr. 548.
14) Ebd.. Regierung Düsseldorf, Akten Nr. 4766.

Freitags Hof (Familie Fuhrmann)
 
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