Wennen Hof - Rheindorf Mehrum

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Wennen Hof

Wie aus Verkaufsurkunden von 1487 und 1492 hervorgeht, verfügten zwei Herrschaften über den Hof, ebenso auch über das dazu gehörige Haus, das so geteilt war, daß die eine Hälfte mit dem Spieker, dem Backhaus und der Küche der einen Herrschaft und die andere Hälfte mit der Deele der zweiten Herrschaft zustand. *1)
Zu der von Heinrich v. d. Eyck erworbenen Hälfte des Wennen Hofes gehörten 26 Grundstücke, teils Ackerland, teils Weide. Einige lagen in den Eiken, andere auf dem Hamm, auf der Gest, auf der Kreßkribbe, bei der Landwehr, am Rhinumschen Weg, unter dem Hagelkreuz, am Kirchweg, auf dem Hofacker.
Auf dem Hamm ist das Gebiet an der Momm. Die Landwehr bildete die Grenze zwischen der bebauten Feldflur und der Allmende, einer großen Wiese auf dem Mehrumer Grind. Über diese Allmende ist in der Abhandlung Die Mehrumsche Gilde nachzulesen.
Der Rhinumsche Weg führte zu der Ortschaft Rhinum, gelegen zwischen Mehrum und Rheinberg. Sie wurde durch Verlagerung des Rheins weggespült. Dasselbe war auch bei der Landwehr der Fall. Das Hagelkreuz stand vor Zeiten am Eingang des Dorfes Mehrum, dort, wo die Weberstraße von der Kirchstraße abzweigt.
1492 werden als Pächter des Hofes die Eheleute Johann Wennen und Lynken angegeben.*2) Sie bezahlten dem Heinrich v. d. Eyck an Pacht 6 Malter Roggen und 6 Malter Gerstenkorn. 1510, am Tage Martini, 11. November, gibt das Kloster Marienkamp den Hof zu Leibgewinn an Heinrich Polmann und Lynken, seine echte Hausfrau, zu ihrem besten Vorteil und Nutzen für einen jährlichen Pachtzins von 7 Malter guter Gerste, 6 Malter Gerstenkorn, 1 Malter Weizen, 1 Malter Roggen, 1 Pfund Wachs, 6 guten, ausgewachsenen Hühnern und 14 alten Boddregern.
Sie sollen das Gezimmere und die Hofreidinge in gutem Gewerk von Dach und Wänden halten. Bei nicht pünktlicher Zahlung der Pacht sind sie des Hofes verlustig.
Stirbt eine Hand, so muß der Überlebende eine neue Hand benennen. In diesem Fall sollen 12 alte Boddreger zu Wiederfall und 1 alter Boddreger zur Auslösung gezahlt werden nach Leibgewinnsrechten.
Die Eheleute Gerrit und Mechelt Wennen verkaufen 1541 an Wilhelm v. Nienhoven genannt Ley, Herr des Hauses Mehrum, von ihrem Eigenland eine Sael Landes, die in dem Gruvtkamp des v. Nienhoven liegt, und 1550 eine Jahresrente von 3 Goldgulden aus dem Corjans Gut zu Mehrum.
1557 verkaufen die Witwe Mechelt Wennen und ihre Kinder Heinrich, Hermann und Steven dem Herrn v. Nienhoven ihr Erbland Up der Kuyllen, das neben dem Land der Johanniter zu Wesel liegt, ferner ihre Rechte an dem Land Op dem Hamm und Am Hammsteg. *3)
1568 verpachtet das Kloster Marienkamp den Wennen Hof an Heinrich Wennen und seine Frau Eisken zu Leibgewinn, wie Heinrichs Vater und Mutter ihn gehabt haben. Sie sollen darauf achten, daß an dem Ochsenkamp (anders genannt Der große Schlag), der vor Heinrichs Haus liegt, kein Schaden geschieht. *4)
1571 wird eine Metta Wennen genannt, welche von der Johanniter Komturei zu Walsum Grundstücke in Mehrum für 6 Malter Gerste in Pacht hat.
Am 13. Juli 1604 verpachtet Heinrich Brinkmann, Verwalter der Komturei zu Walsum, diese Grundstücke an Johann Wennen. Weil ein Teil derselben vom Rhein abgetrieben und ein anderer Teil mit Sand bestürzt ist, soll er an Pacht nur 1 Malter Gerste und 1 Malter Gerstenkorn geben. Die Verpachtung soll so lange bestehen bleiben, wie die Besetzung von Rheinberg durch die Holländer andauert. *5)
1639 wird wieder ein Johann Wennen als Pächter der Johanniter Komturei erwähnt.
1620, den 15. März, verpachtet das Kloster Marienkamp die Weide Den großen Schlag zwischen Wennen Hof und der Momm an Johann Wennen und seine Frau Katharine für 26 Taler. Sie sind verpflichtet, Hornbeester des Klosters daselbst weiden zu lassen.
Am 30. Oktober 1648 verpachtet die Abtei Hamborn den Eheleuten Tönnis Wennen und Elisabeth 4 Äcker zu Mehrum für 33 Reichstaler gegen einen Vorgewinn von 20 Reichstalern 1 Goldgulden für den Schreiber. *6)
Über einen Heinrich Wennen, Pächter des Wennen Hof, liegen folgende Nachrichten vor: Das Kloster Marienkamp hat die Grundstücke des Hofes nach Lage, Grenze und Größe neu feststellen lassen und will mit Heinrich Wennen einen neuen Pachtvertrag abschließen sowie den Pachtzins festsetzen. Der Gerichtsschreiber ist beauftragt, den Pachtbrief zu ver-fertigen. Da nun der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist, will sich das Kloster seine Pachteinnahme auf alle Fälle sichern. Wie der Rektor des Klosters, Matthias Bittburg, unter dem 26. Juni 1668 berichtet, hat das Kloster dem Heinrich Wennen durch den Richter verbieten lassen, die Früchte vom Feld abzufahren, bevor das Kloster die ihm zustehenden Garben empfangen hat.
1661, 20. August, wird ein Weidekamp zu Mehrum von der Kirche Götterswickerhamm neu verpachtet und dabei gesagt, daß Heinrich Wennen und auch sein Vater diese Weide in Pacht hatten, aber bei „den großen langwierigen und beschwerlichen Kriegszeiten bisher nichts dafür bezahlt" haben. *7)
1665 ist Heinrich Wennen auch Pächter der Komturei zu Walsum.

Leibgewinnsbrief von Winnen Hof, 1676

„Wir, Wilhelmus Kellers, Rektor, Elisabeth v. Anthe, Priorissa, Magdalena v. Attendorn, Subpriorissa, Christina Halswick, Prokuratrix, und fort wir sämtliche Konventualinnen des Klosters St. Marienkamp, zu Dinslaken in der neuen Stadt gelegen, Ordens Kanonis vom Regularium des St. Kirchenlehrers Augustini bekennen hiermit öffentlich, daß wir dem ehrbaren und frommen Derich Winnen und Beeltgen, seiner zukünftigen Ehefrau zu ihrer beiden Lebenszeit und nicht länger ausgetan und verpachtet haben unsern Hof und Gut, genannt Winnen Hof, im Kirchspiel Götterswick, in der Bauernschaft Mehrum gelegen, mit einer Seite auf die Straße, so längs die Kämp unserer Weide vorbei geht, mit der andern Seite längs Biefangs Kate und Heinrich Rüttgers, und zwischen diesen beiden geht des Hofs Weg auf die gemeine Straße, mit einem Ende schießend auf die alte Brückstraße, mit dem andern Ende auf Heinrich Rüttgers und die Straße, so längs unserer Bongarts Kate Garten geht, mit allen seinen Gerechtigkeiten und dazugehörigen Länderein und Weiden, wie sie von alters dabei gebaut und gebraucht sind .... Noch weilen Henrich Winnen etliche Stücke Land andern versetzt wurden, diese allhier nicht spezialisiert, bis zur besseren Erfahrnis derer.
Von diesen unseres Hofes Länderei, Weiden und anklebenden Gerechtigkeiten sollen obengenannte Eheleute uns jährlich gegen St. Martini oder 14 Tage darnach unfehlbar in unser Kloster frei, ohne Last und Beschwernis liefern zur Pacht: 1 Malter Weizen, 3 Malter Gerste, 4 Malter Wickenkorn, alles vom besten, schönsten und reinsten Korn. Daneben sollen die Eheleute alle Jahr gegen St. Lamberti im September dem Kloster ein Schuldschwein, das erste nach dem besten, geben, dabei jährlich 2 Tage dienen mit allen ihren Pferden und Wagen, wo und wann das Kloster es begehrt. Sie sollen auch entrichten alle Lasten, Schatzung und Dienste, wie auch Nachbarlasten, ausgenommen das, was sie zur Reparation der Schleuse ausgeben müssen. Das dürfen sie bei Zahlung der Pacht einhalten.
Haus und Hof sollen sie auf ihre Kosten unterhalten, die zugehörigen Länderein und Weiden nicht versetzen, verpfänden, noch verpachten, veralinieren, verkaufen oder vertauschen, sondern alle beieinander in Furche und Grenze bauen und halten.
Wird auch hierbei den obgemeldeten Jung-Eheleuten ernstlich auferlegt, daß sie die versetzten und in diesen Hof gehörenden Ländereien mit nächstem nach Möglichkeit einlösen und diesem Gut einkorporieren. Wenn nun befunden wird, daß sie einige Länderei andern getan hätten, sollen sie keine Gerechtigkeit an ihrer Pachtung oder Gewinn mehr haben und auf ihre Kosten die Länderei wieder beizustellen schuldig sein.
Geschehen zu Dinslaken im obgemeldeten Kloster im Jahre des Herrn und Seligmacher Jesu Christi ein tausend sechshundert sechsundsiebzig, Februar auf achten Tag".
Notandum: Wegen der beschwerlichen Kriegszeiten und dem Mißwachs dieser Jahre soll der Vorgewinn nun 15 Taler betragen, sonst ist die Halbscheid mehr zu geben.

Auf Wennen Hof 1776, den 13. März

„Gott, den Allmächtigen, zu ehren, zur Stiftung besonderer Freundschaft und Vermehrung des menschlichen Geschlecht wurde eine beständige Eheberedung, worin der ehrsame Derich Lohmann, Junggesell, als Bräutigam und Bela Winnen, Jungetochter, als Braut einer dem andern ehelichen Treue und Gelöbnis getan, welche sie bei der Gelegenheit mit ordent¬licher kirchlichen Proklamation und Copulation zu bestätigen vorhabens sind."
Dabei ist mit der dazu erbetenen Freunden Zustimmung vereinbart, daß der Bräutigam Derich Lohmann seiner Braut als Heiratspfennig 100 Reichstaler zubringen soll. Des Bräutigams Stiefvater Melchior Lohmann erklärt sich bereit, das Geld zu geben, dazu auch ein 2jähriges Fohlen und ein gutes Kleid.
Der Rektor des Klosters hat den Wennen Hof bereits an den Bräutigam verpachtet, auf Lebenszeit! Der Vater der Braut, Witwer Heinrich Wennen, soll den Hof nach der Hochzeit dem jungen Mann zur Verwaltung übergeben, um darauf mit seiner Braut bei ihm zu wohnen und zu bleiben. Er ist auch willens, alle seine gereiden und ungereiden Güter den jungen Eheleuten alsdann zu überlassen, doch mit dem Vorbehalt, daß die jungen Eheleute ihm, dem stockalten Vater, so lang er lebt, freundlich begegnen und ihn unterhalten mit guter Verpflegung, mit Leinwand und sonstigem, wie ein Kind seinem Vater schuldig ist und ehren soll. Er bedingt sich weiter aus, daß ihm ein Acker auf dem Biggenberg zur Nutznießung überlassen bleibt. Wenn es ihm aber nicht gefällt, bei den jungen Leuten zu bleiben, so soll ihm freistehen, soviel Land zu seinem Ausstand zu nehmen, als von ehrliebenden, unparteiischen Leuten erkannt werde, daß ihm nötig sei.
Am 23. März 1664 hatte der älteste Sohn auf dem Hofe namens Johann Wennen die Drüken Rüttgers geheiratet, und bei dem Heiratsvertrag war vereinbart worden, daß ihm der Vater den Hof übergeben wollte, auch festgelegt, was die übrigen Kinder haben sollten. Da nun aber der Rektor des Klosters den Wennen Hof an Derich Lohmann verpachtete, so mußte für diese Vereinbarung eine Änderung getroffen werden. Die Brautleute verpflichteten sich, das, was der Vater seinen Kindern zur Auskehrung zugesagt hatte, zu geben und zwar jeder Tochter vom Hof 25 Taler, eine Kuh oder dafür 11 Taler, ein Kleid, nicht vom besten, aber auch nicht vom schlechtesten, einen eisernen Pott von 8 Kannen Inhalt, ein Bett mit Zubehör. Jeder Sohn soll haben 25 Taler, 1 Pferd oder dafür 20 Taler und 1 Kleid. Dem ältesten Sohn Johann, der seinem Vater in Geldsachen beigesprungen ist, wird der Bräutigam die Auslagen - etwa 50 Taler - ersetzen. So lange die Kinder unverheiratet sind, steht ihnen in Krankheitsfällen Verpflegung auf dem Hofe zu.
Außer dem Rektor des Klosters waren bei der Eheberedung anwesend: Johann Wefort, der Rentmeister auf Haus Mehrum; Melchior Lohmann, der Stiefvater des Bräutigams; Enneken Lohmann, des Bräutigams Mutter; Bernd v. Neyrich, Johann Daems, Johann Vehren, Carst Schievelberg, Hermann Frerichs, Bernd Bückmann, Heinrich van Ettwig, Hermann Vogel, Jan Kalbeck. *8)

Im April 1676 protestiert der älteste Sohn Johann Wennen, Fährmann vor Rheinberg, dagegen, daß ihm sein Schwager nur 50 Taler ersetzen will. Er behauptet, 112 Taler in den Hof gesteckt zu haben. Nach seiner Meinung stünde ihm der Hof zu und nicht dem Schwager, der sich durch Unterschleife in dessen Besitz gebracht habe. Ihm sei der Hof bei seiner Heirat 1664 vom Vater, der vor einigen Wochen unglücklich ertrunken ist, zugesprochen worden. Nach allen geistlichen und weltlichen Rechten sei der älteste Sohn berechtigt, auf dem Hofe zu bleiben.
1678, am 7. Dezember, erscheint Derich Wennen (Lohmann) zur Musterung der wehr¬dienstfähigen Kirchspielsleute. *9)
Unter dem 22. Mai 1682 wird gemeldet, daß der Pächter Derich Wennen (Lohmann) gestorben ist. Er schuldet dem Kloster Marienkamp an Pachtzins 7 1/8 Malter Weizen, 12 1/16 Malter Gerste, 25 1/2 Malter Wickenkorn, 3 Schuldverken, an Geld 82 Taler 29 Stüber und 4 Hornsche Gulden.
Sein Schwiegervater und Vorgänger Heinrich Wennen war auch mit der Pacht im Rückstand geblieben. Nach einer Aufrechnung vom 19. Februar 1676 hatte das Kloster von ihm zu fordern: 2 Malter 10 Spint Weizen, 12 Spint Gerste, 7 Malter Wickenkorn, 76 Taler 29 Stüber.
Am 8. Juli 1683 gibt das Kloster bekannt: Beelen Wennen ist in Konkurs geraten. Die Gläubiger sollen sich melden. Nach Abfindung des Klosters können folgende Forderungen befriedigt werden:
Jan Giesen wegen 4 Taler 8 Stüber rückständiger Dienstgelder und Nachbarlasten des frühreren Pächters; Jakob Krüsken wegen 25 Taler versprochenen und noch rückständigen Brautschatzes; Johann van Santen *10) wegen 85 Taler 4 Stüber, die er mit Arrest hatte belegen lassen; Wyn Huisken wegen 10 Taler restierenden Kindslohn; Ältgen Pontstein wegen 100 Taler, so Heinrich Wennen ihr wegen Abstand des Hofes schuldig; Jan Dahms wegen 19 Taler 19 1/2 Stüber für das von ihm zum Schweinebier gelieferte Bier; Jan Lepler wegen 25 Stüber Arbeitslohn.
1683 ließ das Kloster ein neues Haus auf dem Wennen Hof errichten und mußte an Baukosten 20 Reichstaler aufbringen.
1683, den 10. Juni, spendierte das Kloster den Nachbarn zu Mehrum, die bei der Aufrichtung des neuen Hauses geholfen hatten, Bier und Tubak (Tabak) für 2 Reichstaler 19 1/2 Stüber.
Im April 1683 gab er den Hausleuten von Hiesfeld, so von dem Hof In gen Hülsen das Zimmerholz nach Mehrum gefahren hatten, eine Tonne Bier, die 2 Reichstaler kostete. 1655, am 23. Oktober, legiert eine Beel Wennen dem Armenfonds der Kirche Götterswickerhamm 25 Taler. — 1681 wird ein Martin Wennen aus Armenmitteln unterstützt. Er bekommt 1/4 Faß Bier und hin und wieder einige Pfund Butter, 1682 wird er mit 6 Talern versehen, 1683 erhält er Butter. Die Kosten für sein Begräbnis in Höhe von 1 Taler werden aus dem Armenfonds bezahlt. *11)
Am 5. Mai 1694 erhalten Hermann Lehmkuhl und Gertrud Wennen, Eheleute, Wennen Hof in Leibgewinn dieser Gestalt, daß sie zwar solches Gut, wie es jetzt mit seinen Fohren und Palung (Grenzen) da liegt, die Zeit ihres Lebens genießen, aber auch dasselbe in guter Frechtung und gutem Bestand behalten, vor allem Schaden bewahren, nichts davon entäußern, verpfänden oder beschweren, die Kontribution, Nachbarlasten und sonstige Beschweren (Beschwerungen) unentgeltlich abstatten.
Als Pachtzins sollen sie geben: 1 Malter Roggen, 3 Malter Gerste, 4 Malter Wickenkorn, 1 Schuldschwein. Dazu müssen sie jährlich 2 Dienste tun mit Pferden und Wagen vorn Morgen bis zum Abend oder an deren Statt 2 Homsche Gulden entrichten.
1702, den 5. August. Kloster Marienkamp beschwert sich beim Richter über den früheren Hermann Lehmkuhl, der nicht vom Hof abziehen will und den neuen Pächter hindert, den Acker zu bestellen. Der Richter möge ihm solches bei Androhung von Strafe verbieten und ihn auffordern, den Hof zu verlassen.
Lehmkuhl hatte selbst die Pacht gekündigt, seinen Abzug aber davon abhängig gemacht, daß ihm seine Auslagen für die von ihm vorgenommenen Verbesserungen an dem Gut erstattet würden. Er legte folgende Rechnung vor:
Eine Kammer = 22 Taler - 1 Kammertür = 1 Taler 1 Stüber - Küchenflur = 2 Taler - 2 Fenster = 1 Taler 27 Stüber - Die Dehle = 3 Taler - Fensterglas = 1 Taler 18 Stüber - Schweinestall = 8 Taler - Backofen = 1 Taler 18 Stüber - Schafstall = 20 Taler - Brunnen = 6 Taler.
Am 8. März 1703 findet unter Hinzuziehung des Rentmeisters Johann Wefort zu Mehrum und des Bürgermeisters M. G. Bodden zu Dinslaken eine Verhandlung zwischen Hermann Lehmkuhl und dem Kloster statt. Es wird dem Lehmkuhl die Erstattung seiner Auslagen für die Verbesserung der Gebäude und für Anpflanzung einiger Obstbäume zugesprochen. Daraufhin verspricht Lehmkuhl, den Hof zu verlassen.
 
WENNEN HOF (Familie Köhnen, Schloßstraße)
 
WENNEN GESTKAMP (Familie Bönneken, Schulstraße)

Wie mancherlei die Dienste und Nachbarlasten waren, die von den Pächtern des Wennen Hofes geleistet werden mußten, geht aus nachstehenden Rechnungen hervor , welche die Pächter ihrem Pacht-Herrn, dem Kloster Marienkamp, zur Begleichung vorlegten.
1705, 28. Dezember: Ein Dienst mit 1 Pferd über den Rhein = 2 Taler, 3 Soldaten über Nacht in Quartier gehabt = 1 Taler 4 Stüber.
1706, 23. Januar: Eine Sitzung als Bauernrichter abgehalten...
27. Februar: Mit 1 Pferd und einem halben Wagen nach dem Rhein gefahren ...
27. März: Faschinen gefahren = 2 Taler.
13. Mai: Spanndienst mit Pferd und Karre auf der Landstraße...
14. Mai: Einen Arbeiter zur Straßenarbeit gestellt = 71/2 Stüber, Spanndienst mit 2 Pferden und einer Karre auf der Landstraße = 1 Taler.
4. Juni: 4 Reiter zwei Tage und zwei Nächte in Quartier gehabt = 5 Taler 10 Stüber, mit Wagen und 2 Pferden drei Tage nach Schermbeck gewesen = 6 Taler.
Im Oktober: Mit Wagen und 1 Pferd nach Hiesfeld fahren müssen = 1 Taler, mit 1 Pferd drei Tage nach Kleve gewesen = 3 Taler.
Aus einer Rechnung von 1721/1722 geht hervor: Drei Tage auf der Kribbe gearbeitet, 1 Tag an der Kribbe, 2 Tage nach der Möllenbeck und 24 Stunden auf Wacht auf der Landstraße gewesen. - Im Oktober 1727 Steine und Kalk für die Schleuse gefahren. - Im Dezember 1727 Pallisaden nach Wesel gefahren, ebenso am 5. Januar 1728.
1715 gibt Hermann Wennen genannt Rühl an, daß er das Wolfsnetz fahren mußte = 3 Taler. Auch wurde er zur Wolfsjagd aufgeboten, einmal für zwei Tage, das andere Mal für einen Tag auf dem Rheinberger Grind.
Als König Friedrich I. auf seiner Rückreise vom Haag (Den Haag) nach Berlin am 11. August 1711 von Wesel abfuhr, mußte u.a. auch der Wennen Hof ein Vorspannpferd stellen. Da aber kein Pferd kam, sah sich der für die rechtzeitige Gestellung der Pferde verantwortliche Richter Lamers gezwungen, es durch ein Postpferd zu ersetzen. Die dadurch entstandenen Kosten -1 Reichstaler 15 Stüber- hatte das Kloster Marienkamp als Besitzer des Wennen Hofes zu tragen.
Hermann Wennen verzeichnet Fuhren, die er für das preußische Militär unternahm. 1710: 5 Tage nach Lünen, 2 Tage nach Kirchhellen, 3 Tage nach Xanten wegen des Generals Dessau, 1 Tag nach Rheinberg. 1712: 2 Tage nach Schermbeck. 1713: 2 Tage nach Rommelen, 1 Tag nach Wesel, für den General Heu gefahren.
Der Wennen Hof hatte jährlich dem Gerichtsboten des Gerichts Götterswickerhamm eine Gerstengarbe, dem Küster von Götterswickerhamm 40 Gerstengarben und 2 Brote, jedes Brot zu 15 Pfund, zu liefern.
Derk Wennen gibt 1725 an, sieben mal je 24 Stunden Wache auf der Straße gestanden zu haben, davon einmal am Stapp. Er verlangt pro Wachtdienst 12 Stüber. An 15 Tagen mußte er auf der Straße arbeiten, 1 Tag an dem Mühlenbach und 5 Tage beim Kribbenbau. Die hier genannten Pächter Hermann und Derk Wennen sind Vater und Sohn. Ersterer stammt von der Rühlen Kate in Götterswickerhamnm, wo er etwa 1666 geboren wurde. 1703 heiratete er Maria, Tochter der Eheleute Albert in gen Bongert genannt Wennen und Gertrud. Albert in gen Bongeert starb am 27. Februar 1694. Seine Witwe Gertrud ging am 12.August desselben Jahres eine zweite Ehe mit Hermann Lehmkuhl ein, von dem weiter oben schon berichtet ist.
Nach Abzug des Pächters Lehmkuhl bekam Hermann Rühl-Wennen den Hof. Er starb 1723. Nachfolger wurde sein Sohn Derk, geboren 1703. Er trat 1730 den Hof an, verließ ihn aber 1746 und wurde 1752 wieder Pächter desselben. 1731 hat er sich mit Hilleken Lehmkuhl verheiratet. Heinrich Rühl, Pächter von Gestkamps Hof (siehe nachfolgende Beschreibung
zu Gestkamp), war ein Stiefbruder des oben genannten Hermann Rühl-Wennen, geboren 1687, verheiratet 1712 mit Eisken Brinkamp vom Rheinberger Grind.
Der Konvent des Klosters Marienkamp verpachtet am 26. Januar 1730 den Wennen Hof an den ehrsamen Junggesellen Derich Rühl genannt Wennen. Die Pacht für den Hof, "der lange Jahre wegen Mangel eines Bauern von Benachbarten gepachtet gewesen", wird festgesetzt auf 1 1/2 Malter Gerste, 2 Malter Mischkorn, nämlich Wicken und Hafer, 2 Hühner, eine wohl gemästete Gans. Es sind dem Pächter auch 2 Weidegänge auf dem Mehrumer Grind bewilligt.
1746, am 30. April, wird der Hof vergeben an Johann Hülsdonk aus Voerde auf 12 Jahre zu dem bei seinem Vorgänger Derich Rühl genannten Pachtzins. Als Vorgewinn muß er 5 Reichstaler zahlen.
Johann Hülsdonk, geboren 1712, heiratet 1740 die Witwe Gertrud Grutkamp, geborene Möltgen; er starb 1750 als Johann Wennen, seine Frau 1752 als Vidua Wennen.
Zu Martini 1752 ziehen die Eheleute Derich Rühl und Hilleken als Pächter auf den Wennen Hof. Die Pachtzeit ist auf 12 Jahre festgesetzt, der Pachtzins auf 1 1/2 Malter Gerste, 1 1/2 Malter Hafer-Wicken, 2 Hühner, 1 fette Gans, 2 Pfund Wachs für die Klosterkirche und je 1 Pistol für den Rektor und für die Vorsteherin des Klosters. Sie versprechen, zum Fest auch Rindfleisch und 1 Kalb zu liefern und haben es auch getan. Es ist festgehalten, daß die Pächter die bereits auf dem Hof stehenden Gebäude auf eigene Kosten unterhalten und abgehende Bäume durch neue ersetzen sollen.
Das Kloster Marienkamp, so ist nachzulesen, hat Ursache, sich über diesen Pächter zu beklagen. Was er abliefert, ist nicht immer einwandfrei. 1758 brachte er statt der 2 Pachthühner 2 Küken. 1763 lieferte er eine Gans, die des andern Tags krepierte. 1764, am 19. Januar, wird berechnet, daß der Wert des rückständigen Getreides mit 56 Reichstalern anzusetzen ist. Es fehlen auch noch 15 Pfund Wachs. Als die Rückstände beim Richter eingeklagt werden, bittet der Pächter, die Klage zurückzuweisen. Er sagt zu, sofort 25 Reichstaler zu bringen.
Nach Ablauf der 12 Jahre wurde der Pachtbrief für Derich Rühl nicht mehr erneuert, sondern ein solcher für die Eheleute Heinrich Rockhoff und Enneken, geborene Koopmann, am Michaelistage 1765 ausgeschrieben. Der Pachtzins ist derselbe, den der vorige Pächter zu leisten hatte. Doch wird der Vorgewinn auf 60 Pfund Butter festgesetzt, von denen je 15 Pfund in den Jahren 1767 und 1770 zu liefern sind.
Die Pächter bekommen auch 2 Weidegänge auf dem Mehrumer Grind, wofür sie 8 Reichstaler zahlen sollen, und wenn das Kloster die ihm noch zustehenden anderen 2 Weidegänge nicht braucht, erhalten sie diese auch, jeden für 4 Reichstaler. (Derich Rühl hatte auch 2 Weidegänge erhalten).
Heinrich Rockhoff soll den Hof in Erbpacht haben. Das Kloster verspricht, seine Kinder und Kindeskinder nicht vom Hofe zu vertreiben, wenn er als Pächter die Pacht, Schatzung, Richter-, Vogt-, Mühlen-, Kribben- und Dienstgelder immer pünktlich abführt. Durch ein förmliches Dokument vom 4. April 1786 wird ausdrücklich bestätigt, daß der Hof anno 1765 in Erbpacht gegeben wurde. Das Erbstandsgeld betrug 32 Reichstaler.
Heinrich Rockhoff, geboren 1720 auf der Rockhoffs Kate in Reeshoven, die ein Klevisches Lehngut war, erhielt diese Kate am 20. April 1769 in Erbpacht, *12) nachdem er sie nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1758 als Zeitpächter inne gehabt hatte. Als er nun den Wennen Hof bekam, bezog er diesen und bewirtschaftete die Rockhoffs Kate von Wennen Hof aus. Das Gebäude auf diesem Hof vergrößerte er um eine Kammer. Auch ließ er eine Scheune, die er auf Rockhoffs Kate gebaut hatte, abbrechen und auf Wennen Hof wieder aufrichten. Mit dem Kloster kam er dahin überein, daß ihm bei einem Abzug von Wennen
Hof frei stehe, die Scheune abzubrechen und mitzunehmen, oder aber sie dem Kloster zu Taxwert zu überlassen, wogegen die Kammer bei dem Hofgebäude verbleiben mußte, ohne daß eine Entschädigung für deren Baukosten zu zahlen wäre.
Heinrich Rockhoff gent. Wennen hat sich beklagt, daß er von dem Gestkamp immer noch die Schatzung bezahlt, obgleich derselbe an andere verpachtet ist. Unter dem 30. Juni 1784 erhält er vom Kloster die Zusicherung, daß das Geld rückwirkend von 1765 an erstattet wird.
Bei den Katen, die das Kloster Marienkamp am 24. Juni 1487 von den Gebrüdern Jakob und Derrick v. Hackfort erwirbt, ist auch die Kate, die zur damaligen Zeit von Johann ob den Stege benutzt wurde. Das dazu gehörige Land lag am südlichen Eingang des Dorfes Mehrum, in dem Winkel, der von der Weber- und Kirchstraße gebildet wurde. Mit seiner Nordseite grenzte es an Giesen Hof, damals Bewers Gut genannt. Es war 429 Ruten holl. (etwa 2 1/2 Morgen preuß.) groß. Bis 1719 wurde es im allgemeinen von den Pächtern des Wennen Hof mitbenutzt, dann mit behördlicher Erlaubnis ein Haus darauf gebaut und als besondere Kate verpachtet.
Am 11. November 1736 wird ein Pachtbrief ausgestellt für die Eheleute Heinrich Rühl (als Heinrich Gestkamp), gestorben 1761 im Alter von 75 Jahren, und Elsken Brinkamp. Danach erhalten diese Pächter den großen Gestkamp und das darauf stehende Haus sowie ein Stück Bauland auf 12 Jahre gegen einen jährlichen Pachtzins von 5 Talern und 4 Pachthühnern, eingeschlossen die Übernahme aller Lasten und Beschwerungen, die dem verpachteten Grund auferlegt sind oder noch werden. Pächter versprechen, sich im übrigen an die im Pachtvertrag vom 14. September 1719 vereinbarten Bestimmungen zu halten.
Das Haus der Kate ist von den Pächtern 1719 erbaut und ihr Eigentum. 1772 erhält Wessel Gestkamp die Kate in Erbpacht.
Heinrich Rockhoff genannt Wennen, Erbpächter der Rockhoffs Kate und des Wennen Hof, überträgt sein Erbpachtsrecht am 22. August 1789 an seine Tochter Margarete und deren Ehemann Peter Dickmann aus Götterswickerhamm. Wennen Hof, von dem manche Grundstücke durch Verlagerung des Rheins verloren gingen, ist zu dieser Zeit noch 13 Morgen 36 Ruten holl. (etwa 45 Morgen preuß.) groß.
Der zuvor genannte Ehemann der Margarete Rockhoff führte den Namen Dickmann, weil er von der Dickmanns Kate in Götterswickerhamm stammte. Sein wirklicher Familienname war Ingenwerth. Er starb 1834. Sein Nachfolger wurde sein Sohn Dietrich Ingenwerth.

1) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Akten Nr. 32, 35, 42, 43,44; Kleve Kammer, Akten Nr. 1090; Urkundenbuch Götterswickerhamm.
2) Ein Johann Wennen erhielt 1471, am 8.Dezember, 5 Morgen Land vom Kloster Hamborn zu Leibgewinn (Marienkamp, Akten Nr. 32).
3) Archiv des Hauses Mehrum, Akten B 11, 4, 27, 33.
4) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Urkunden Nr. 241.
5) Archiv der Kath. Kirchengemeinde Walsum, Johanniter, Lagerbuch S. 71.
6) HSTAD, Abtei Hamborn, Kontraktenbuch 187 D.
7) Kirchenarchiv Götterswickerhamm, Akten Verpachtung von Grundstücken.
8) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Akten Nr. 34.
9) Ebd., Kleve-Mark. Akten VI Nr. 12.
10) Johann van Santen, Bürger und Kaufmann zu Wesel, erhielt am 5.Februar 1671 den Schulte-Vorst Hof zu Spellen (Lippedorf), eine Klevische Domäne, zu Leben.
11) Kirchenarchiv Götterswickerhamm, Armenrechnungen.
12) HSTAD, Kleve Kammer. Akten Nr. 608.
 
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