Wie mancherlei die Dienste und Nachbarlasten waren, die von den Pächtern des Wennen Hofes geleistet werden mußten, geht aus nachstehenden Rechnungen hervor , welche die Pächter ihrem Pacht-Herrn, dem Kloster Marienkamp, zur Begleichung vorlegten.
1705, 28. Dezember: Ein Dienst mit 1 Pferd über den Rhein = 2 Taler, 3 Soldaten über Nacht in Quartier gehabt = 1 Taler 4 Stüber.
1706, 23. Januar: Eine Sitzung als Bauernrichter abgehalten...
27. Februar: Mit 1 Pferd und einem halben Wagen nach dem Rhein gefahren ...
27. März: Faschinen gefahren = 2 Taler.
13. Mai: Spanndienst mit Pferd und Karre auf der Landstraße...
14. Mai: Einen Arbeiter zur Straßenarbeit gestellt = 71/2 Stüber, Spanndienst mit 2 Pferden und einer Karre auf der Landstraße = 1 Taler.
4. Juni: 4 Reiter zwei Tage und zwei Nächte in Quartier gehabt = 5 Taler 10 Stüber, mit Wagen und 2 Pferden drei Tage nach Schermbeck gewesen = 6 Taler.
Im Oktober: Mit Wagen und 1 Pferd nach Hiesfeld fahren müssen = 1 Taler, mit 1 Pferd drei Tage nach Kleve gewesen = 3 Taler.
Aus einer Rechnung von 1721/1722 geht hervor: Drei Tage auf der Kribbe gearbeitet, 1 Tag an der Kribbe, 2 Tage nach der Möllenbeck und 24 Stunden auf Wacht auf der Landstraße gewesen. - Im Oktober 1727 Steine und Kalk für die Schleuse gefahren. - Im Dezember 1727 Pallisaden nach Wesel gefahren, ebenso am 5. Januar 1728.
1715 gibt Hermann Wennen genannt Rühl an, daß er das Wolfsnetz fahren mußte = 3 Taler. Auch wurde er zur Wolfsjagd aufgeboten, einmal für zwei Tage, das andere Mal für einen Tag auf dem Rheinberger Grind.
Als König Friedrich I. auf seiner Rückreise vom Haag (Den Haag) nach Berlin am 11. August 1711 von Wesel abfuhr, mußte u.a. auch der Wennen Hof ein Vorspannpferd stellen. Da aber kein Pferd kam, sah sich der für die rechtzeitige Gestellung der Pferde verantwortliche Richter Lamers gezwungen, es durch ein Postpferd zu ersetzen. Die dadurch entstandenen Kosten -1 Reichstaler 15 Stüber- hatte das Kloster Marienkamp als Besitzer des Wennen Hofes zu tragen.
Hermann Wennen verzeichnet Fuhren, die er für das preußische Militär unternahm. 1710: 5 Tage nach Lünen, 2 Tage nach Kirchhellen, 3 Tage nach Xanten wegen des Generals Dessau, 1 Tag nach Rheinberg. 1712: 2 Tage nach Schermbeck. 1713: 2 Tage nach Rommelen, 1 Tag nach Wesel, für den General Heu gefahren.
Der Wennen Hof hatte jährlich dem Gerichtsboten des Gerichts Götterswickerhamm eine Gerstengarbe, dem Küster von Götterswickerhamm 40 Gerstengarben und 2 Brote, jedes Brot zu 15 Pfund, zu liefern.
Derk Wennen gibt 1725 an, sieben mal je 24 Stunden Wache auf der Straße gestanden zu haben, davon einmal am Stapp. Er verlangt pro Wachtdienst 12 Stüber. An 15 Tagen mußte er auf der Straße arbeiten, 1 Tag an dem Mühlenbach und 5 Tage beim Kribbenbau. Die hier genannten Pächter Hermann und Derk Wennen sind Vater und Sohn. Ersterer stammt von der Rühlen Kate in Götterswickerhamnm, wo er etwa 1666 geboren wurde. 1703 heiratete er Maria, Tochter der Eheleute Albert in gen Bongert genannt Wennen und Gertrud. Albert in gen Bongeert starb am 27. Februar 1694. Seine Witwe Gertrud ging am 12.August desselben Jahres eine zweite Ehe mit Hermann Lehmkuhl ein, von dem weiter oben schon berichtet ist.
Nach Abzug des Pächters Lehmkuhl bekam Hermann Rühl-Wennen den Hof. Er starb 1723. Nachfolger wurde sein Sohn Derk, geboren 1703. Er trat 1730 den Hof an, verließ ihn aber 1746 und wurde 1752 wieder Pächter desselben. 1731 hat er sich mit Hilleken Lehmkuhl verheiratet. Heinrich Rühl, Pächter von Gestkamps Hof (siehe nachfolgende Beschreibung
zu Gestkamp), war ein Stiefbruder des oben genannten Hermann Rühl-Wennen, geboren 1687, verheiratet 1712 mit Eisken Brinkamp vom Rheinberger Grind.
Der Konvent des Klosters Marienkamp verpachtet am 26. Januar 1730 den Wennen Hof an den ehrsamen Junggesellen Derich Rühl genannt Wennen. Die Pacht für den Hof, "der lange Jahre wegen Mangel eines Bauern von Benachbarten gepachtet gewesen", wird festgesetzt auf 1 1/2 Malter Gerste, 2 Malter Mischkorn, nämlich Wicken und Hafer, 2 Hühner, eine wohl gemästete Gans. Es sind dem Pächter auch 2 Weidegänge auf dem Mehrumer Grind bewilligt.
1746, am 30. April, wird der Hof vergeben an Johann Hülsdonk aus Voerde auf 12 Jahre zu dem bei seinem Vorgänger Derich Rühl genannten Pachtzins. Als Vorgewinn muß er 5 Reichstaler zahlen.
Johann Hülsdonk, geboren 1712, heiratet 1740 die Witwe Gertrud Grutkamp, geborene Möltgen; er starb 1750 als Johann Wennen, seine Frau 1752 als Vidua Wennen.
Zu Martini 1752 ziehen die Eheleute Derich Rühl und Hilleken als Pächter auf den Wennen Hof. Die Pachtzeit ist auf 12 Jahre festgesetzt, der Pachtzins auf 1 1/2 Malter Gerste, 1 1/2 Malter Hafer-Wicken, 2 Hühner, 1 fette Gans, 2 Pfund Wachs für die Klosterkirche und je 1 Pistol für den Rektor und für die Vorsteherin des Klosters. Sie versprechen, zum Fest auch Rindfleisch und 1 Kalb zu liefern und haben es auch getan. Es ist festgehalten, daß die Pächter die bereits auf dem Hof stehenden Gebäude auf eigene Kosten unterhalten und abgehende Bäume durch neue ersetzen sollen.
Das Kloster Marienkamp, so ist nachzulesen, hat Ursache, sich über diesen Pächter zu beklagen. Was er abliefert, ist nicht immer einwandfrei. 1758 brachte er statt der 2 Pachthühner 2 Küken. 1763 lieferte er eine Gans, die des andern Tags krepierte. 1764, am 19. Januar, wird berechnet, daß der Wert des rückständigen Getreides mit 56 Reichstalern anzusetzen ist. Es fehlen auch noch 15 Pfund Wachs. Als die Rückstände beim Richter eingeklagt werden, bittet der Pächter, die Klage zurückzuweisen. Er sagt zu, sofort 25 Reichstaler zu bringen.
Nach Ablauf der 12 Jahre wurde der Pachtbrief für Derich Rühl nicht mehr erneuert, sondern ein solcher für die Eheleute Heinrich Rockhoff und Enneken, geborene Koopmann, am Michaelistage 1765 ausgeschrieben. Der Pachtzins ist derselbe, den der vorige Pächter zu leisten hatte. Doch wird der Vorgewinn auf 60 Pfund Butter festgesetzt, von denen je 15 Pfund in den Jahren 1767 und 1770 zu liefern sind.
Die Pächter bekommen auch 2 Weidegänge auf dem Mehrumer Grind, wofür sie 8 Reichstaler zahlen sollen, und wenn das Kloster die ihm noch zustehenden anderen 2 Weidegänge nicht braucht, erhalten sie diese auch, jeden für 4 Reichstaler. (Derich Rühl hatte auch 2 Weidegänge erhalten).
Heinrich Rockhoff soll den Hof in Erbpacht haben. Das Kloster verspricht, seine Kinder und Kindeskinder nicht vom Hofe zu vertreiben, wenn er als Pächter die Pacht, Schatzung, Richter-, Vogt-, Mühlen-, Kribben- und Dienstgelder immer pünktlich abführt. Durch ein förmliches Dokument vom 4. April 1786 wird ausdrücklich bestätigt, daß der Hof anno 1765 in Erbpacht gegeben wurde. Das Erbstandsgeld betrug 32 Reichstaler.
Heinrich Rockhoff, geboren 1720 auf der Rockhoffs Kate in Reeshoven, die ein Klevisches Lehngut war, erhielt diese Kate am 20. April 1769 in Erbpacht, *12) nachdem er sie nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1758 als Zeitpächter inne gehabt hatte. Als er nun den Wennen Hof bekam, bezog er diesen und bewirtschaftete die Rockhoffs Kate von Wennen Hof aus. Das Gebäude auf diesem Hof vergrößerte er um eine Kammer. Auch ließ er eine Scheune, die er auf Rockhoffs Kate gebaut hatte, abbrechen und auf Wennen Hof wieder aufrichten. Mit dem Kloster kam er dahin überein, daß ihm bei einem Abzug von Wennen
Hof frei stehe, die Scheune abzubrechen und mitzunehmen, oder aber sie dem Kloster zu Taxwert zu überlassen, wogegen die Kammer bei dem Hofgebäude verbleiben mußte, ohne daß eine Entschädigung für deren Baukosten zu zahlen wäre.
Heinrich Rockhoff gent. Wennen hat sich beklagt, daß er von dem Gestkamp immer noch die Schatzung bezahlt, obgleich derselbe an andere verpachtet ist. Unter dem 30. Juni 1784 erhält er vom Kloster die Zusicherung, daß das Geld rückwirkend von 1765 an erstattet wird.
Bei den Katen, die das Kloster Marienkamp am 24. Juni 1487 von den Gebrüdern Jakob und Derrick v. Hackfort erwirbt, ist auch die Kate, die zur damaligen Zeit von Johann ob den Stege benutzt wurde. Das dazu gehörige Land lag am südlichen Eingang des Dorfes Mehrum, in dem Winkel, der von der Weber- und Kirchstraße gebildet wurde. Mit seiner Nordseite grenzte es an Giesen Hof, damals Bewers Gut genannt. Es war 429 Ruten holl. (etwa 2 1/2 Morgen preuß.) groß. Bis 1719 wurde es im allgemeinen von den Pächtern des Wennen Hof mitbenutzt, dann mit behördlicher Erlaubnis ein Haus darauf gebaut und als besondere Kate verpachtet.
Am 11. November 1736 wird ein Pachtbrief ausgestellt für die Eheleute Heinrich Rühl (als Heinrich Gestkamp), gestorben 1761 im Alter von 75 Jahren, und Elsken Brinkamp. Danach erhalten diese Pächter den großen Gestkamp und das darauf stehende Haus sowie ein Stück Bauland auf 12 Jahre gegen einen jährlichen Pachtzins von 5 Talern und 4 Pachthühnern, eingeschlossen die Übernahme aller Lasten und Beschwerungen, die dem verpachteten Grund auferlegt sind oder noch werden. Pächter versprechen, sich im übrigen an die im Pachtvertrag vom 14. September 1719 vereinbarten Bestimmungen zu halten.
Das Haus der Kate ist von den Pächtern 1719 erbaut und ihr Eigentum. 1772 erhält Wessel Gestkamp die Kate in Erbpacht.
Heinrich Rockhoff genannt Wennen, Erbpächter der Rockhoffs Kate und des Wennen Hof, überträgt sein Erbpachtsrecht am 22. August 1789 an seine Tochter Margarete und deren Ehemann Peter Dickmann aus Götterswickerhamm. Wennen Hof, von dem manche Grundstücke durch Verlagerung des Rheins verloren gingen, ist zu dieser Zeit noch 13 Morgen 36 Ruten holl. (etwa 45 Morgen preuß.) groß.
Der zuvor genannte Ehemann der Margarete Rockhoff führte den Namen Dickmann, weil er von der Dickmanns Kate in Götterswickerhamm stammte. Sein wirklicher Familienname war Ingenwerth. Er starb 1834. Sein Nachfolger wurde sein Sohn Dietrich Ingenwerth.
1) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Akten Nr. 32, 35, 42, 43,44; Kleve Kammer, Akten Nr. 1090; Urkundenbuch Götterswickerhamm.
2) Ein Johann Wennen erhielt 1471, am 8.Dezember, 5 Morgen Land vom Kloster Hamborn zu Leibgewinn (Marienkamp, Akten Nr. 32).
3) Archiv des Hauses Mehrum, Akten B 11, 4, 27, 33.
4) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Urkunden Nr. 241.
5) Archiv der Kath. Kirchengemeinde Walsum, Johanniter, Lagerbuch S. 71.
6) HSTAD, Abtei Hamborn, Kontraktenbuch 187 D.
7) Kirchenarchiv Götterswickerhamm, Akten Verpachtung von Grundstücken.
8) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Akten Nr. 34.
9) Ebd., Kleve-Mark. Akten VI Nr. 12.
10) Johann van Santen, Bürger und Kaufmann zu Wesel, erhielt am 5.Februar 1671 den Schulte-Vorst Hof zu Spellen (Lippedorf), eine Klevische Domäne, zu Leben.
11) Kirchenarchiv Götterswickerhamm, Armenrechnungen.
12) HSTAD, Kleve Kammer. Akten Nr. 608.