Bongerts Hof - Rheindorf Mehrum

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Bongerts Hof

Es ist die Kate, die nach dem Kaufbrief vom 24. Juni 1487 Derrick van Ettwich besitzt und bewirtschaftet. Über ihre Lage heißt es: Sie grenzt mit einer Seite an dem Besitz der Herren von Kloster Kamp (Freitags Hof), mit der andern Seite an die Straße, die durch das Dorf geht, mit den beiden Enden auf die Straße. Sie wird Bongerts Kate genannt.
Am 26. November 1479 hatte Zander v. Hackfort diese Kate an die Eheleute Johann und Katharine v. Eyck verpachtet. Sie hieß zu dieser Zeit Bett Koepers Gut. *1)
Der Hof war frei von Abgaben, von Wildbahnshafer und Rauchhühnern, hatte nur die Nachbarlasten (Wegebau, Wachdienst) zu tragen und diente mit Axt und Schüppe, nicht mit Pferd und Wagen.
1531, am Tage Johannes Enthauptung (29. August), verpachtet das Kloster Marienkamp die Bongerts Kate an die Eheleute Derk Eicks genannt van Loe und Joste zu Leibgewinnsrechten (d. h. auf Lebenszeit) für 13 Malter Gerste, 3 Scheffel Weizen. - Es findet sich folgender Vermerk: „Diese Eheleute Derk und Joste sind binnen Jahres an der Pestilenz gestorben".
1532, auf St. Lambertus (17. September), wird der Hof an Heinrich Wennen und seine Ehefrau Eisken verpachtet für 13 Malter Gerste und 1 Malter Weizen. Sie bekommen auch den großen Gestkamp, „davon sie geben sollen 24 alte Boddreger und 4 Hühner". *2)
1577, auf St. Jörgen des heiligen Märtyrers Abend (22. Juni), stellt das Kloster einen Pachtbrief aus für Hermann in gen Bongert und Lysken, Eheleute. Die Pacht gilt für Lebenszeit. An Pachtzins sind zu geben 10 Malter Gerste, 1 Malter Weizen, 1 Pfund Wachs, 4 ausgewachsene Hühner und 22 Boddreger. Es wird den Pächtern aufgegeben, den Deich auf ihre Kosten sauber zu halten. *3)
Nachfolger des Hermann in gen Bongert ist sein Sohn Wilhelm. Er bekommt den Hof lt. Vertrag vom 14. März 1608 auf 6 Jahre, so wie ihn Hermann in gen Bongert gehabt hat, wie der Inhalt eines Pachtzettels von 1582, auf St. Matthias des Apostels (21.September) ausgestellt, beweist. Beiden Vertragspartnern steht es frei, zur halben Pachtzeit, jedoch ein halbes Jahr zuvor, zu kündigen. Der Pächter hat an Pacht zu geben 10 Reichstaler und 24 alte Boddreger. Auch soll er alle Lasten selbst tragen. Unter den Vertrag wird das Wort Jesus gesetzt und darunter noch einmal der Vertrag wiederholt. Danach wird der Pachtzettel auseinander geschnitten, und zwar so, daß das Wort Jesus durchschnitten wird. Die eine Hälfte behält das Kloster, die andere Hälfte bekommt der Pächter.

Der Pachtzettel

„Wir, Franziskus Kreutz, Rektor, Anna Wissen, Priorissa, Barbara Keysers, Prokuratrix und sämtliche Konventualinnen des beschlossenen Jungfrauenklosters, St. Marienkamp genannt, Regulierer des Ordens St. Augustinius, binnen Dinslaken gelegen, tun kund und bekennen mit diesen Zetteln für uns und unsere Nachkömmlinge, daß wir ausgetan haben und verpachtet, austun und verpachten Wilhelm, Hermann Bongerts Sohn, unser alinges Gut und Erb, das Hermann in gen Bongert von unserm Konvent in Pachtung gehabt, mit allem seinem Zubehör, wie es in seinen Grenzen gelegen, alles nach Inhalt eines Pachtzettels, datiert Ao tausend fünfhundert und 62 auf St. Matthias des Apostels Tag, eine Zeit von sechs Jahren lang und nicht länger, jedem zu beiden Seiten frei bleibend, zur halben Zeit aufzusagen, doch ein halbes Jahr zuvor und solches unter nachfolgenden Vorwarden:
Zum ersten soll Wilhelm das Gut selbst regieren, bauen und gebrauchen und niemand anders austun oder verpachten ohne unser Wissen und Willen.
Auch soll er dasselbige Gut wiederum in guter Befriedigung und Zäune bringen und darzu behalten, dazu das Weidenholz und anderes dazu dienlich, auf unserm Gut wachsend, zum besten Vorteil genießen und nach Ablauf der Pachtzeit in gutem Bau und Befriedigung verlassen.
Soll Wilhelm dafür alle Jahr auf St. Martinitag im Winter oder vierzehn Tag ungefähr darnach ohne längeren Verzug in unserm Kloster allhier binnen Dinslaken frei und kummerlos von aller Beschwerung liefern und wohl bezahlen zehn Reichstaler, jeden Taler zu 53 Stüber laufender Währung berechnet und noch 24 alte Boddreger, von welcher Bezahlung der erste Termin wird sein St. Martini im Winter nächstfolgend.
Weiteres soll Wilhelm allen Herrendienst, der darauf steht oder kommen möchte, leisten und alle gemeine und gebührliche Lasten selbst tragen ohne einige Beschwernis unseres Klosters.
Nach Verlauf der Pachtjahre soll dasselbige unser alinges Gut unserm Konvent wiederum frei heimfallen sein, dasselbige nach unserm freien Willen und Wohlgefallen zu vertun und zu verpachten.
Für welches alles haben sich stark gemacht und als Bürgen uns versprochen der ehrbare Bernt Francken, Bürger in Dinslaken, und Heinrich van Ettwich zu Mehrum. Alles geschehen ohne Arg, Drohung oder List in Beisein des wohlachtbaren Johann v. Willich, Richter zu Spellen, Albert auf dem Hof und Heinrich Vogel, als Gezeugen dazu gefordert und gebeten.
Aktum in unserm Kloster Marienkamp binnen Dinslaken, am 14. Tag des Monats März im Jahr unsers Herrn Tausend sechshundert und acht. In Urkund der Wahrheit haben wir diesen Zettel zwei eines Inhalts und von einer Hand geschrieben, nach unserm alten Brauch den süßen Namen JESUS auseinander geschnitten, davon jede Partei einen hat. Und ob der eine verloren würde oder verdorben, soll der andere Zettel glaubwürdig bleiben."
Besondere Ereignisse veranlassen das Kloster, mit Wilhelm Bongert, des Hermann in gen Bongerts Sohn, am 17. Mai 1612 einen neuen Pachtvertrag abzuschließen. In der Zeit zwischen 1608 und 1612 haben sich die Verhältnisse auf Bongerts Kate sehr verändert.
„Auf dem Hofe ist kein Hausen mehr. Bei den inländischen Kriegsempörungen ist die Behausung verwüstet. Weder Haus, noch Stall, noch Scheune ist geblieben. Alle Bäume sind abgehauen." *4)
Wilhelm Bongert soll das Haus auf seine Kosten wieder aufbauen. Es wird ihm gestattet, von den 20 Talern, die er als Vorgewinn bei der Aushändigung des Pachtzettels zahlen muß, 10 Taler einzuhalten, um diese zum Hausbau zu verwenden. Der Vertrag sieht eine Pachtzeit von 12 Jahren vor. In Anbetracht der schwierigen Verhältnisse wird der Pachtzins für die ersten 6 Jahre auf 6 Malter Gerste, 1 Malter Weizen und 4 Hühner festgesetzt, dazu noch 1 Pfund Wachs. Für die nächstfolgenden Jahre erhöht sich die Lieferung um 3 Malter Gerste. Der Pächter muß alle Lasten tragen. Erleidet er Schaden durch Kriegseinwirkung, Hagelschlag und Mißwachs, so will ihm das Kloster einen Nachlaß des Pachtzinses geben und zwar in dem Maße, wie es benachbarte Grundherrschaften bei ihren Pächtern auch tun. Als Zeugen waren bei Abschluß dieses Vertrages zugegen: Jost v. Gelsdorp, Bürgermeister von Dinslaken, Heinrich Vogels und Bernhard van Mullen.
Wilhelm Bongert ist 1632 noch auf Bongerts Hof. Seine Witwe heiratet später Heinrich Rüttgers. Eine Tochter des Rüttgers heiratet als Witwe den Linnardt, der 1661 als Lenart Bongert Pächter des Hofes ist. Am 16. April 1668 gibt er vor Notar und Zeugen an, welche Ländereien zu Bongerts Kate gehört haben. (Siehe nachfolgende Aufstellung).
Vor Lenart Bongert ist ein Kunert Bongert auf dem Hof, 1643 als Pächter genannt. Seine Frau gerät in Streit mit Eisken Giesen. Als diese beiden sich wegen einiger ausgegossenen Injurien vor Richter und Schöffen vergleichen, ist verabschiedet, daß Frau Bongert den Armen des Kirchspiels Götterswickerhamm 1 Malter Roggen geben soll, so 1659 geschehen. *5)
Die oben laut Pachtvertrag von 1612 angegebene Verwüstung des Bongerts Hof war eine Folge des Krieges zwischen den Spaniern und Holländern, durch den unsere niederrheinische Heimat schwer heimgesucht wurde.

DIE BESITZUNG BONGERTS HOF.

Das Gut In gen Bongen zu Mehrum im Gericht und Kirchspiel Götterswicker Hamm, in der Bauerschaft Mehrum, besitzt im Jahre 1590:
1. Den Schlag zu Mehrum, mit einer Seite neben Erbe Bernd Alysleger sei., mit der andern Seite neben Erbe Ewert an der Kirche, mit dem einen Ende schießend auf die Momme, mit dem andern auf die Kempstege.
2. Den Weyacker, an beiden Seiten neben Erbe Johann v. d. Eyck, das nun Johann Wennen in Gewinn hat, mit einem Ende schießend auf den Rhinumschen Weg, mit dem andern auf Land, das Hermann auf dem Putz nun in Gebrauch hat.
3. Die Dicksael, mit der einen Seite neben Erbe des Wolter auf der Speien, das Johann Wennen in Gewinn hat, mit der andern Seite neben Erbe St. Johann zu Wesel, das Styn Freitag in Gewinn hat, mit einem Ende schießend auf den Waterweg, mit dem andern auf Erbe des verstorbenen Bernd Alysleger, das Styn Eycks in Gewinn hat.
4. Auf dem Sonßbrink, schießend mit einem Ende auf unser, des Konvents Erb, das Arndt
Hölter in Gewinn hat, mit dem andern Ende auf Erb des Bernd Alysleger, das Styn Eycks in Gewinn hat.
5. Auf dem Mudsuyt, mit einer Seite neben unserm, des Konvents Erbe, mit der andern Seite neben Erbe St. Johann zu Wesel, das Styn Freitag in Gewinn hat, schießend mit einem Ende auf Erbe des Bernd Alysleger, mit dem andern Ende auf Land, das Derk Giesen in Gewinn hat.
6. Den Daelacker, an beiden Seiten neben Erbe der Jungfer Heryngh, das Styn Eycks in Gewinn hat, schießend mit einem Ende auf Derk Giesen Geer, mit dem andern Ende auf Erbe des Rüttger Giesen und der Jungfer Heryngh.
7. Hinter dem Gestkamp, ein Malter Saatland , mit einer Seite neben Erbe der Jungfer Heryngh, mit der andern Seite neben Erbe Derk Giesen, schießend mit einem Ende auf Erbe des Derk Giesen, mit dem andern Ende auf Erbe der Jungfer Heryngh.
8. Der Gestkamp, rundum in Hecken gelegen.
9. Ein Stück auf dem Hamme, an beiden Seiten neben unser, des Konvents Erbe.
10. Eineinhalb Mudsaet Land, neben Styn Eycks Monnenkamp, mit beiden Seiten neben Derk Giesens Gewinn.
11. Eine Sael in dem Rheinfelde, mit der einen Seite neben Heinrich Rüttgers Gut zu Mehrum, mit der andern Seite neben Land, das in Schmitz Gut in Rhinum gehört, schießend mit einem Ende auf die Landwehr, mit dem andern Ende durch die Kulle auf die Rheinberger Spey.
12. Noch eine Sael im Rheinfelde, schießend mit einem Ende auf die Landwehr, mit dem andern Ende durch die Kulle auf die Rheinberger Spey, neben Land, das zu Schmitz Gut in Rhinum gehört.
13. Daems Way, ein schmal Saelchen, zur Zeit vertauscht mit Daem Giesen.
14. Ein kleines Stück in Maeß Stevens Garten, das zur Zeit 2 Gänse als Pachtzins auf¬bringt.
15. Ein Häuschen, gelegen über den Weg beim Gestkamp.
16. Ein Mud Saetland hinter dem Hofacker, schießend mit einem Ende auf Krüskens Pachtland, mit dem andern auf den Kirchweg.
17. Beel van Ettwichs Rosengarten, Saatland.
18. Bei diesem Gut ist auch eine Katstätte, gelegen zu Mehrum, mit einer Seite angrenzend an Besitz der Herren der Abtei Kamp, mit der andern Seite angrenzend an die Straße, die durch das Dorf geht und schießt mit beiden Enden auf die Straße.
Aus diesem Gut hat der Pächter jährlich zu liefern 10 Malter Gerste, 1 Malter Weizen, 4 Hühner, 1 Pfund Wachs, 22 alte Boddreger. Der Pächter ist verpflichtet, Herrendienste zu leisten und den Deich auf seine Kosten schaubar zu halten, soweit sein Anteil daran geht. Dieses Gut ist ein Vogtsgut und gibt als Zins dem Schultheiß der Deutzer Güter im Gericht Götterswickerhamm, wenn das Schweinebier gehalten wird, 1/2 Mark (d. i. 6 Rader Albus), 1 Huhn (1 Albus) und 4 Pfennig (12 Heller). Dieses Gut hat früher auch den Namen Beet Koepers Gut gehabt. *6)


Die Bongarts Kate und ihre Ländereien 1668.

Vor dem Notar Albertus Anthen und den dazu berufenen Zeugen Arndt Payenberg, Halfmann zu Mehrum, und Saariser Freidags bekennt und bezeugt der ehrenachtbare Lenart Bungarts zu Mehrum, Pächter der Bungarts Kate, nachstehend aufgeführte Ländereien untergehabt zu haben.
1. Die Katstätte, liegend mit einer Seite neben der gemeinen Straße, mit der andern neben Sarris Freidags Hof, den Johannitern zu Wesel gehörig, mit beiden Enden auf die gemeine Straße.
2. Der Weyacker, 1 Morgen ungefähr, mit einer Seite neben Land in Wennen Hof zu Rhinum gehörig, so dem Herrn Obristen Siegberg und Richter Gelsdorf zuständig, mit der andern Seite neben Land, so Heinrich Rüttgers vom Kloster Hamborn in Pacht hat, mit einem Ende auf Land, so Jakob van Ettwich alias Krüsken vom Kloster zu Wesel in Pachtung hat, mit dem andern auf den Rhinumschen Weg westwärts.
3. Die Dicksael in der Dörnt, mit einer Seite neben Land, so Sarris Freidag von den Johannitern zu Wesel gepachtet hat, mit der andern Seite neben Land, so Albert zu Reshofen vom Kloster Hamborn in Pacht hat, mit einem Ende auf den Wetterweg, mit dem andern Ende auf Land, so Wilhelm Giesen von Herrn Ketzgen in Pacht hat, schießend westwärts.
4. Die drei Mudsaet auf dem Sonßbrink, mit einer Seite neben Land, so Hermann Huisken vom Kloster Hamborn in Pacht hat, mit der andern neben Land, so Wilhelm Giesen von Herrn Ketzgen in Pacht hat, mit einem Ende auf Land, so Ernst Lüsters zu Dinslaken von Jan Beeren zu Dorsten in Pacht hat, mit dem andern Ende auf Land, so Heinrich Wennen in Pacht hat, schießend westwärts.
5. 1/2 Mudsaet auf dem Sonßbrink, wodurch der Wetterweg schießt, mit einer Seite neben Land, so Hermann Huisken vom Kloster Hamborn in Pacht hat, mit der andern Seite neben Land, so Jakob van Ettwich alias Krüsken unter hat, mit einem Ende auf Land, so Arndt Payenberg, Halfmann in Mehrum, in Pacht hat von Ketzgen und Strünckede, mit dem andern Ende auf Land, so Wilhelm Giesen von Ketzgen in Pacht hat, gelegen westwärts.
6. 1 Mudsaet auf dem Sonßbrink, mit einer Seite neben Ketzgen und Strünckede, mit der andern neben dem Wetterweg, mit einem Ende an Krüskens Land, mit dem andern auf die Gilde zu Mehrum.
7. Einen halben Morgen an der andern Seite des Wetterweg gelegen, mit einer Seite neben Krüskens Land, mit der andern neben Sarris Freidags Erbland, mit einem Ende auf den Wetterweg, mit dem andern auf Fehren Land.
8. Ein Mudsaet Land hinter dem Land unter Nr. 7, mit einer Seite neben unsers Klosters Land und Freidags Erb, mit der andern neben Land, so der Halfmann von Mehrum von Ketzgen und Strünckede unter hat, mit beiden Enden auf Jan Fehren Erbland.
9. Ein Mudsaet auf dem Sonsbrink, mit beiden Seiten neben Freidags Erb, mit einem Ende auf unsers Klosters Land, mit dem andern Ende auf den Wetterweg.
10. Ein Stück Land auf der andern Seite des Wetterweg, mit einer Seite neben Land, so Hermann Huisken vom Kloster Hamborn in Pacht hat, mit der andern Seite neben Sarris Freidags Erb, mit einem Ende auf Ketzgen und Strünckede, mit dem andern auf den Wetterweg westwärts.
11. Zwei Morgen, mit beiden Seiten neben Ketzgen und Strünckede, mit einem Ende nordostwärts auf dieselben und mit dem andern Ende auch.
12. Eine Mudsaet in Daems Weide, geht der Milchweg hindurch, mit einer Seite neben Jann Beenen zu Dorsten, mit der andern neben Ketzgen und Strünckede und Gilde zu Mehrum, mit einem Ende auf Ketzgen und Strünckede und mit dem andern Ende auf Heinrich Rüttgers Land.
13. Der Gestkamp, 2 Morgen groß, rings umher in Hecken gelegen, mit einer Seite und einem Ende neben Ketzgen und Strünckede, mit der andern Seite neben Huiskens Land, vom Kloster Hamborn in Pacht, mit einem Ende auf die Weberstraße.
14. Hinter dem Gestkamp, 1 1/2 Mudsaet, mit einer Seite neben Ketzgens Land, so Wilhelm Giesen unter hat, mit der andern Seite neben Ketzgen und Strünckede, mit beiden Enden auf dieselben.
15. Im Rheinfelde, eine Sael, mit einer Seite neben Heinrich Rüttgers Erb, mit der andern Seite neben Schmitz Kate, dem Herrn Apotheker Monnum zu Wesel zuständig, mit einem Ende auf die Landwehr.
16. Im Rheinfelde, eine Sael, mit einer Seite neben Land der Schmitz Kate, mit der andern Seite neben Land, so Sarris Freidag von den Johannitern in Wesel in Pacht hat, mit einem Ende auf die Landwehr.
17. Auf dem Hamm, ungefähr 1/2 Morgen, schießend durch die Schleusenstraße, mit einer Seite neben Heinrich Etwichs Erb, mit der andern Seite neben Land von Haus Mehrum, mit einem Ende auf Jakob Krüßkens Land, mit dem andern auf Land von Haus Mehrum.
18. Hinter dem Hofacker, 1 Mudsaet, mit einer Seite neben Sarris Freidags Erbland, mit der andern neben Heinrich Rüttgers Erb, schießend mit einem Ende auf den Kirchweg, mit dem andern auf Land, so Wolter Hoppenhoff von Ketzgen und Strünckede in Pacht hat.
19. Ein Schlag, mit einer Seite neben dem Eickschlag des Hauses Mehrum, mit der andern Seite neben Land, so Heinrich Rüttgers vom Kloster Hamborn in Pacht hat, mit einem Ende auf die Mumm, mit dem andern Ende auf die Kempstege oder Luisstraße schießend.
20. Im Rosengarten, ungefähr 3/4 Land, mit einer Seite neben Land, so Huisken vom Kloster Hamborn in Pacht hat, mit der andern neben Land, so Heinrich van Ettwich vom Haus Mehrum gepachtet hat, mit einem Ende auf die Laakstraße bei der Kuhle von Kalthoff, mit dem andern auf Land des Klosters Hamborn.

Aktum: 1668, April 16., nachmittags 6 Uhr zu Mehrum auf Wolter Hoppenhoffs Hof.
Ein säumiger Pächter ist Heinrich Bongert. Er bleibt mit der Lieferung der Pacht dermaßen in Rückstand, daß ihn das Kloster verklagt. Eine Abrechnung vom 15. Februar 1691 weist folgende Schulden an das Kloster nach: An Bargeld 138 Taler 14 Stüber, an Weizen 14 Malter 4 Spint, an Gerste 12 Malter 14 Spint, an Roggen 2 Malter und an Hafer 4 Spint. In einer gerichtlichen Verhandlung am 14. Dezember 1693 wird ihm vorgehalten, daß er zwei Jahre hintereinander den Buchweizen eingefahren, ohne es anzumelden, auch davon gedroschen habe. Ihm wird auferlegt, statt der bisher zu liefernden 6 Spint jetzt 8 Spint zu liefern und befohlen, sich in Zukunft solchem zu enthalten oder 4 Goldgulden Strafe zu gewärtigen habe.
Ohne Wissen und Willen seines Grundherrn hat er ein Stück von dem Pachtland an den Rentmeiser von Haus Mehrum versetzt. Zur Strafe soll er den dritten Teil der Ernte geben, welche dieses Grundstück erbracht hat.
Was die Pachtrückstände betrifft, so verspricht der Pächter, wird er alles nachliefern. Dazu wird ihm eine Frist bis 8 Tage nach Weihnachten eingeräumt. - Die Frist verstreicht, ohne daß das Versprechen erfüllt wird.
Doch kommt es am 26. März 1694 zu einem Vergleich und folgender Vereinbarung: Wegen der Rückstände überläßt Heinrich Bongert dem Kloster sein neu aufgebautes Haus und ein Grundstück. Der Hof wird seinem ältesten Sohn Johann Bongert übergeben, der von allen dazu gehörigen Ländereien, auch von dem Land, das der Vater dem Kloster zediert hat, die dritte Garbe zu entrichten hat. Wegen der Nutznießung von Bongerts Katstätte und der Weiden soll später verhandelt werden. Dem Jungpächter ist vorgetragen worden, seinen alten Vater in gebührender Weise zu ehren und zu respektieren, ihn nach Vermögen und aller Notwendigkeit zu verpflegen und ihn zu diesem Zweck 2/3 der Früchte von dem Erblande für die Zeit seines Lebens genießen zu lassen.
Heinrich Bongert stirbt 1696 als Witwer im Alter von 60 bis 70 Jahren. Er war unter den wehrdienstfähigen Kirchspielsleuten, die am 7.Dezember 1678 gemustert wurden. *7) Johann Bongert, Heinrichs Sohn, nimmt 1696 aus dem kirchlichen Armenfonds eine Anleihe von 50 Talern auf. Er ist verheiratet mit Beel, die ihm 1697 durch den Tod entris¬sen wird, sie war 30 Jahre alt. 1697 geht Johann Bongert eine zweite Ehe mit Margarete Claus aus Löhnen ein.
Wie in der Verhandlung vom 26. März 1694 gesagt ist, sollte wegen der Nutznießung der Katstätte und der Weiden nochmals verhandelt werden. Wann und wie dieses geschah, ist nicht bekannt. Wohl aber liegt ein Pachtvertrag vom 11. November 1703 vor, nach welchem Johann Bongert und seine Frau Margarete Claus den Hof auf 12 Jahre haben sollen. 1703, den 11. November, verpachtet der Konvent des Klosters Marienkamp die Bongerts Kate auf 12 Jahre an die ehrbaren Eheleute Johann Bongert und Margarete. Pächter sollen an Pacht geben und dem Kloster frei liefern 1 Malter Weizen, 5 Malter Gerste, 4 Hühner, 1 Pfund Wachs, 1 Scheffel Äpfel oder Birnen. Sie sollen zwei Dienste tun. Wenn diese nicht angefordert werden, haben sie zwei Hornsche Gulden zu entrichten.
Sie haben auch alle Schatzung, Dienste und Nachbarlasten zu tragen. Es ist ihnen auferlegt, das Gut in guter Frechtung zu halten, vor allem Schaden zu bewahren, nichts davon zu veräußern, zu verpfänden oder zu beschweren, wie nämlich von ihren Vorfahren geschehen.

Verpachtet wurden folgende zu Bongerts Kate gehörigen Grundstücke:
1. Die Katstätte mit dem Bongard und Garten. Grenzen: Eine Seite längs der Straße, andere Seite Freitags Hof, ein Ende auf den Weg zur Kämp, anderes Ende auf den Weg nach Freitags Hof.
2. Der Weyacker, 1 Morgen: Wennen, Kloster Hamborn/Hohes Kloster zu Wesel, Rhinumscher Weg.
3. Die Dicksael in der Doernt: St. Johann Wesel, Kloster Hamborn/Waterweg, Herr v. Bodelschwingh.
4. Auf dem Sonßbrink, 3 Mudsaet: Kloster Hamborn, v. Bodelschwingh/Beginen zu Dorsten, Wennen Pachtland.
5. Auf dem Sonßbrink, 1/2 Mudsaet: Dadurch geht der Waterweg, Kloster Hamborn, Ettwich oder Krüßken/beide Enden auf Land von Haus Mehrum schießend.
6. Auf dem Sonßbrink, 1 Mudsaet: Herr von Mehrum, Waterweg/Krüßken, Gildeland.
7. 1/2 Morgen: Krüßken, Freitags Hof/Waterweg, Jan Vehren.
8. 1 Mudsaet neben Land Nr. 7: Herr von Mehrum/beide Enden auf Vehren Erbland.
9. Auf dem Sonßbrink, 1 Mudsaet: Beide Seiten Freitags Erbland/Land Nr. 8, Waterweg.
10. Ein Stück: Kloster Hamborn, Freitags Erb und Herr von Mehrum/Herr von Mehrum, Waterweg.
11. 2 Morgen: Beide Seiten Herr von Mehrum/Herr von Mehrum, St. Johann zu Wesel.
12. 1 Mudsaet, wodurch der Milchweg geht: Beginen zu Dorsten, Herr von Mehrum und die Gilde/Herr von Mehrum, Rüttgers Erbland.
13. Der Gestkamp, 2 Morgen: Kloster Hamborn, Waterweg/Weberstraße, Herr von Mehrum.
14. Hinter dem Gestkamp, 1 1/2 Mudsaet: Herr von Mehrum, Herr von Mehrum/beide Enden auf Herr von Mehrum.
15. Auf dem Hamm, 1/2 Morgen: Ettwichs Erb, Herr von Mehrum/schießt durch die Schleusenstraße.
16. Hinter dem Hofacker, 1 Mudsaet: Freitags Erb, Rüttgers Erb/der Kirch weg, Herr von Mehrum.
17. 1/2 Morgen ungefähr, so Heinrich Bongards dem Kloster zediert hat, 1694, den 26.März: Eine Seite Kalthoff, andere Tahten, und Scholt zu Löhnen an einem Ende, am andern Kloster Hamborn.
18. Der Rosenkamp, eine Weide: Kloster Hamborn, Herr von Mehrum/die Kämpstraße, Kloster Hamborn.
19. Eine Weide: Schießend auf die Momin mit einem Ende und mit dem andern auf die Straße, an einer Seite Herr von Mehrum, andere Seite Kloster Hamborn.

Sollten wider allem Vermuten die Pächter den Bedingungen des Vertrages nicht nachkommen, die Pacht nicht rechtzeitig abführen oder ein Jahr damit in Rückstand bleiben, einige Ländereien versetzen oder verpfänden und beschweren und sich nicht wie treue Pächter verhalten, so ist Verpächter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden, die Pächter ihres Rechts verlustig und außerdem schuldig, den Schaden zu ersetzen, wovon sie kein geistlich oder weltlich Recht befreien soll, ausgenommen Hagelschlag und Kriegsverderb. Geschehen zu Dinslaken in unserm Kloster den 11. November 1703.

Johann Bongert blieb 1706 mit der ganzen Pachtlieferung in Rückstand. Er starb im Frühjahr 1709 im Alter von 49 Jahren. Seine Witwe Margarete wurde in demselben Jahr proklamiert (aufgeboten) mit Jan in der Brückerey zu Aldenrade.
Meister Hermann Schmidts zu Mehrum hat laut Rechnung von 1709 an Bongerts Haus gearbeitet und Nägel aller Art, Fenstergehänge und Tören geliefert, 1710 Gehäng und Tören für Hecken (Weidentore) an Wennen Weide, sowie zwei Schlaufen und eine Klammer. Die Forderung betrug 3 Taler 8 Stüber.
Kloster Marienkamp wurde 1804 aufgelöst. Seine Liegenschaften verfielen dem Staat. Nunwird Bongerts Kate von der Domänenverwaltung verpachtet. Hermann Bongen erhält
am 30. September 1810 das Anwesen auf 12 Jahre zur Pacht für jährich 238,71 frcs. Zur Kate gehören das Wohnhaus und der Garten = 305 Ruten holl., zusammen 6 Morgen 547 Ruten holl. (etwa 24 Morgen preuß.). Da der Pächter nicht auf der Kate wohnt, wird ihm gekündigt. Doch bleibt er bei der Neuverpachtung mit 275 frcs. Höchstbietender und erhält die Kate laut Pachtvertrag vom 20. Oktober 1814 auf 9 Jahre bis Martini 1824.
Das Haus war so baufällig, daß man nicht mehr darin wohnen konnte. Die Domänenverwaltung hätte es eigentlich wieder herrichten müssen, scheute jedoch die hohen Ausgaben. Am 7. Januar 1816 meldet der Domänenverwalter Althoff in Dinslaken, daß das Haus bereits eingestürzt ist.
Inzwischen hatte Bongert für sich ein neues Haus auf einem zur Kate gehörigen Grundstück im Dorf, westlich der Weberstraße, gebaut. Das entband jedoch die Domänenverwaltung nicht, das eingestürzte Haus, das mitverpachtet war, wieder aufzubauen. Um daran vorbeizukommen, machte der Domänenverwalter Althoff seiner Behörde den Vorschlag, dem Pächter die Kate in Erbpacht zu geben und ihm die Instandhaltung der Gebäude aufzuerlegen. Am 24. März 1817 kam der Erbpachtskontrakt zustande. Er rechnete von Martini 1816 an. Der Erbpächter hatte an Erbstandsgeld 50 Reichstaler zu zahlen und jedes Jahr einen Kanon von 60 Talern. Das Erbstandsgeld wurde zwangsweise beigetrieben!
Am 26. Dezember 1824 bittet Hermann Bongen, jetzt Wolters, um Ermäßigung des Kanons. Die Kornpreise seien jetzt viel niedriger als zur Zeit des Abschlusses des Erbpachtsvertrages. Zudem seien in der Zwischenzeit fast 7 Morgen verloren gegangen, teils abgetrieben, teils versandet. Er hätte das Geld zur Bezahlung des Kanons für dieses Jahr leihen müssen, damit er nicht gepfändet würde. - Erfolg hatte seine Bitte allerdings nicht. *8)
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die Bongerts Kate von den Erben Wolters aufgeteilt. Die eine Hälfte mit der alten Hausstätte kam in den Besitz des Wolter Wolters, die andere mit dem Haus an der Weberstraße erhielt dessen Bruder Hermann Wolters. Am 22. März 1856 lösten die Gebrüder Wolters den Erbpachtskanon von 60 Talern mit 1.200 Talern ab.
Hermann Wolters, 1767 - 1854, der 1820 als Pächter den Bongerts Hof übernahm und als solcher Hermann Bongert genannt wurde, im Jahre 1817 den Hof sodann zur Erbpacht bekam, wurde in Wolters Brauhaus, gehörend zu der Wolters Kate, dem ehemaligen Wirtshaus in Löhnen (Borgardts/Ellerkamp/Bückmann), geboren. Sein Vater Dietrich Wolters gründete 1772 die sogenannte Höfkens Kate in Möllen. Um die Kosten decken zu können, lieh er 1772 von Heinrich Rüttgers und dessen Sohn Konrad, genannt Bongen, Pächter des Bongerts Hof, 125 Reichstaler.
Auf dem Höfken in Möllen verlebte Hermann Wolters seine Jugendjahre. 1807 wohnte er mit seiner Familie zur Miete auf dem Gestkamp in Mehrum.
In seiner Eingabe um Ermäßigung des Pachtkanons vom 26. Dezember 1824 wird er Hermann Bongert jetzt Wolters genannt. Er führt fortan seinen angeborenen Familiennamen. Durch eine Verordnung des Landesgerichts Hamm in Westfalen von 1819, wiederholt 1822, war nämlich vorgescrieben, die Pächter nicht mehr nach ihrem Hofe zu benennen, wie es bis dahin Brauch war, sondern ihren wirklichen Familiennamen anzugeben.
Mit der Behauptung, die er in seiner Eingabe vom 26. Dezember 1824 macht, die Kornpreise seien viel niedriger als zur Zeit des Abschlusses des Erb-Pachtsvertrages, hatte er vollkommen recht. Im Jahre 1816 kostete ein Malter Weizen 21 Reichstaler, dagegen 1824 nur4 Reichstaler 20 Stüber. Der Preis für Roggen war in der gleichen Zeit von 15 Reichstalern auf 3 Reichstaler gefallen und der für Hafer von 6 auf 2 Reichstaler. Kein
Wunder also, wenn der Erbpächter Hermann Wolters zur Zahlung des Kanons Geld aufnehmen mußte.
Nach dem Tode des Erbpächters Hermann Wolters, 1854, wird Bongerts Hof auf seine Söhne Wolter und Hermann aufgeteilt. Wolter erhält die alte Hofstelle und einen Teil des zum Hof gehörenden Landes. Durch die Heirat seiner Tochter Katharine, geboren 1841, kommt der Hof an Karl Schwan. (Siehe hierzu untenstehende Familientafel).
Hermann, der Bruder des Wolter, hat laut Angabe vom 21. April 1856 als Grundvermögen einen Teil des in Mehrum gelegenen Bongerts Hof erworben aus dem Nachlaß seiner Eltern, gemäß testamentarischer Bestimmung und mittels eines mit seinem Bruder Wolter am 9. November 1855 abgeschlossenen Separationsvertrages. Es gehört dazu Ackerland, eine Weide und ein kleines ländliches Wohnhaus, breit 33 Fuß, tief 31 Fuß, bis zum Dach 7 Fuß hoch, ausgeführt in Ziegelsteinen und mit Ziegeln gedeckt. Es enthält einen Keller, eine Wohnstube, eine Schlafkammer und eine Tenne mit Kuh- und Schweinestall. Das Haus ist nur zur Hälfte ausgebaut, steht auch wohl schon 16 Jahre und ist reparaturbedürftig.
Das Grundvermögen ist mit 112 Talern 15 Silbergroschen belastet. Am 6. März 1841 hatte der Vater 225 Taler aufgenommen. Die Hälfte davon mußte der Erbe des zweiten Bongerts Gutes am 18.Januar 1856 übernehmen.
Am 25. Juni 1866 überträgt Hermann Wolters, 1814 - 1895, Grundbesitz und Gebäude an seinen Sohn Hermann, geboren 1838, seit 1865 verheiratet mit Anna Engelmann. (Siehe hierzu untenstehende Familientafel).
In dem Vertrag werden die nachstehenden Grundstücke angegeben: Im Tiergarten 2 Stücke, eins von 1 Morgen 160 Ruten und eins von 54 Ruten; Der Dahlacker 50 Ruten; Am Wasserweg 101 und 36 Ruten; Der lange Morgen 136 Ruten; Der Rosengarten; eine Weide von 3 Morgen 92 Ruten; Auf der Kreßkribbe 99 Ruten; Hinter dem Gestkamp, Flur II, Parzelle 459/137, 2 Morgen 98 Ruten. Auf dem letzteren Grundstück steht das Haus. *9) In dem Übertragungsvertrag wird vereinbart, daß der Erbe den Vater verpflegen und ihm monatlich als Taschengeld 1 Taler geben soll. Den Acker auf der Kreßkribbe behält sich der Vater vor. Drei Monate nach des Vaters Tod muß der Übertragsnehmer seinem Bruder Heinrich, geboren 1847, 450 Taler auszahlen und ihn, so lange er noch nicht verheiratet ist, im Hause behalten. *10)
Der durch obigen Übertragungsvertrag zum Nachfolger bestimmte Hermann Wolters über¬siedelt im Jahre 1885 nach Utfort bei Moers, wo er einen Hof pachtet. Das Besitztum in Mehrum verpachtet er. Das Haus verfällt dem Abbruch.

1) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken. Urkunden Nr. 147.
2) Heinrich Wennen und Eisken sind 1568 auf Wennen Hof.
3) Hermann in gen Bongert ist 1590 noch Pächter. Am 27.November 1590 tritt er als Zeuge auf, als das Kloster einen Pachtvertrag betr. den Hof Rotthus in Speilen abschließt. - HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Akten Nr. 24.
4) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Akten Nr. 42.
5) Kirchenarchiv Götterswickerhamm, Armenrechnungen.
6) HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Akten Nr. 42.
7) Ebd., Kleve-Mark, Akten VI Nr. 12.
8) Ebd., Regierung Düsseldorf, Akten Nr. 4820.
9) Einen Acker, genannt Hasenacker, in Reeshoven, 99 Ruten groß, hatte Hermann Wolters am 6.Januar 1853 seinem Schwager Heinrich Niemüller für 155 Taler verkauft.
10) HSTAD, Regierung Düsseldorf. Akten Nr. 4820. - Gericht Dinslaken. Hypothekenbuch Götterswickerhamm, Band 5, Seite 45.
Quellen. Außer den in den Fußnoten bezeichneten sind noch folgende anzuführen:
HSTAD, Kloster Marienkamp zu Dinslaken, Akten Nr. 29, 42, 43, B 125 C. - Gericht Dinslaken. Hypothekenbuch Götterswickerhamm. Band V Fol.
45. — Kirchenarchiv Götterswickerhamm. Kirchenbuch.


Familientafeln einiger Pächter von Bongerts Hof

Heinrich Bongert
belehnt 1691
gestorben 1696
etwa 60/70 Jahre alt
Der älteste Sohn Johann
belehnt 1694, 1703
gestorben 1709, 49 Jahre alt
verheiratet in 1. Ehe mit Beel
gestorben 1697, 30 Jahre alt
verheiratet 1698
in 2. Ehe mit Margarete Claus aus Löhnen.

Sohn Heinrich geboren 1706

Tochter Helene geboren 1704
verheiratet 1729 mit Jakob Daems
gestorben 1733
36 Jahre alt
Pachtbrief von 1730

Heinrich Rüttgers
verheiratet mit Hilleken
Sohn Kornelius, geboren 1723
gestorben 1797 als Kornelius Bongert
verheiratet mit Elise Gockel
ab 1787 Pächter auf Bongerts Hof
Hermann Wolters 1767 - 1854
verheiratet 1794


Hermann Wolters 1767 - 1854
verheiratet 1794
mit Sibylla Daems 1776 - 1849

Sohn Wolter geb. 1809
verh. mit Anna Schmitz
geb. 1819

deren Tochter Katherine
geb.1841 verh.1861 mit
Karl Schwan geb. 1833 in Voerde
Kutscher auf Haus Voerde

Sohn Hermann geb. 1814
in Mehrum, gest. 1895
verh. 1838 mit
Elsken Neuhaus geb.1810
in Mehrum, gest. 1855
daselbst
Sohn Hermann geb. 1838
gest. 1919 in Utfort
verh.1865 mit Anna
Engelmann geb. 1839 in Götterswickerhamm
sie hatten 9 Kinder,
die zwischen 1865 und 1877 geboren wurden

Hermann Wolters und Eisken Neuhaus
hatten noch einen weiteren Sohn namens Heinrich, geb. 1847.

 
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