Timmermanns oder Wüstkamps Kate - Rheindorf Mehrum

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Mehrum > Die Geschichte Mehrums Walter Neuse > Katen und Höfe

Timmermanns oder Wüstkamps Kate

Diese Kate in Reeshoven, zu welcher die Parzellen 302, 303, 315 mit dem Haus und 316 auf Flur II der Karte von 1825, wie auch ein Acker auf der Gest gehörten, war 1696 und in den folgenden Jahren im Besitz von Wilhelm Bongert genannt Timmermann und seiner Ehefrau Gertrud. Sie hatten eine Tochter namens Styn, die 1723 Johann Wennen, Fährmann der Rheinberger Fähre und Sohn des 1708 verstorbenen Fährmanns Jan Wennen, heiratete. 1712/1713 ist Wilhelm Bongert, auch Timmer Wilm genannt, Gildemeister der Gilde Mehrum. Als seine Nachfolger werden 1729 Jan Timmermann und Styn genannt.
Nach einer Protokollniederschrift vom 22. Januar 1766 ist die Kate in den Besitz der Kirche Götterswickerhamm übergegangen. Es ist folgendes nachzulesen:
„Nachdem am 18. Juli 1765 Johann Lottkusen genannt Timmermann im Alter von 72 Jahren gestorben und eine gebrechliche Tochter Grietgen hinterlassen, welche nicht vermögend, durch ihrer Hände Arbeit sich ernähren zu können, hat sich selbige beim Konsistorium (Kirchenvertretung) gemeldet und um Unterstützung gebeten. Wie nun Konsistorium derselben beizustehen versprochen, so hat sie dafür ihr Anteil der Kate der Kirche übergeben. Der andere Anteil gehörte den zwei Kindern ihrer verstorbenen Schwester. Konsistorium muß ihnen 15 Reichstaler auszahlen. Zur Timmermanns Kate gehört außer dem Platz, worauf das Haus steht, noch 1/2 Morgen holl. Land. *1)
1768 wird Hermann Wüstkamp als Landpächter genannt, hierfür gibt er 5 Taler Pacht. Ihm gehört das Haus. Er ist 1785 im Alter von 75 Jahren gestorben.
Durch seine Heirat mit Gertrud Wüstkamp im Jahre 1783 kommt Heinrich Kopmann auf die Kate. Seine Frau Gertrud stirbt 1812 im Alter von 51 Jahren; er, 78 Jahre alt, segnet 1831 das Zeitliche.
1801 ist folgendes vermerkt: Dem Heinrich Kopmann-Wüstkamp ist das Haus umgeweht. Er bittet die Rentei von Haus Wohnung, ihm einen Baumstamm zu überlassen, etwa eine Erle oder Esche oder eine dürre Eiche. Er bekommt einen Weidenbaum. *2)
Am 22. Februar 1825 überläßt die Kirche dem Johann Biefang, dem Schwiegersohn vorgenannter Eheleute, die Wüstkamps Kate in Erbpacht gegen Erlegung eines Erbstandsgeldes von 10 Reichstalern und eines jährlichen Erbpachtskanons von 2 Reichstalern. *3) Der Erbpächter Johann Biefang verschied am 25. August 1827. Seine Witwe Margarete, geborene Kopmann-Wüstkamp, ging 1828 eine neue Ehe ein mit Hermann Prinz von Schepers Kate. Er übernahm nun die Wüstkamps Kate.
Laut gerichtlicher Vereinbarung vom 27. Juli 1836 erhält die Frau einen Acker auf der Gest, Flur II Nr. 89 (Karte von 1825), für 40 Taler, den ihr erster Mann Johann Biefang am 10. Mai 1824 für 20 Reichstaler angekauft hatte. Auf diesem Grundstück erbauen die Eheleute Hermann Prinz und seine Frau Margarete ein Haus. *4)
Kaum ein Jahr später verlassen sie jedoch die Kate. 1837 kommt Johann Peters-Saterdag in den Besitz derselben. Seine Frau Elisabeth, geborene Kopmann-Wüstkamp, geboren 1785, war eine Schwester der vorgenannten Margarete, der Frau des Hermann Prinz.

Die Eheleute
HEINRICH KOPMANN und GERTRUD WÜSTKAMP
verheiratet 1783

gestorben 1831
78jährig

Tochter Margarete
geb.1784 geheir.1816
in 1.Ehe mit
Johann Biefang gest.1827
geheir.1828 in 2.Ehe mit
Hermann Prinz

gestorben 1812
51jährig

Tochter Elisabeth
geb.1785 gest.1834
geheir.1814 mit
Johann Peters-Saterdag
geb.1789 gest.1866

deren Tochter Christine
geb.1815 heiratet 1845
Johann Hermann Bosserhoff
auf Freitags Hof.
1) Kirchenarchiv Göttenwickerhamm. Lagerbuch 1768.
2) Archiv Haus Wohnung, Akte Unterstützungen.
3) HSTAD, Regierung Düsseldorf. Akten Nr. 20760.
4) Ebd.. Regierung Düsseldorf, Akten Nr. 4766.
 
Gilde Mehrum e.V. Copyright 2016. All rights reserved.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü